Autor Thema: Stufe nach Arbeitslosigkeit  (Read 2292 times)

D2KH96

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Stufe nach Arbeitslosigkeit
« am: 13.10.2022 17:44 »
Hallo,

Ganz kurz:

Ich habe meine Ausbildung zum VFA bei Stadt A von 2000 bis 2003 absolviert. Ich war bis 2021 in E08 eingruppiert, zuletzt Stufe 5.

Im letzten Jahr bin ich zu Stadt B gewechselt. Eingruppierung nach E09a (Stelle ist nach 09b bewertet, mir fehlten aber die 20 Jahre Berufserfahrung). Stufe 5 wurde übernommen.

Nun wurde ich 2 Wochen vor Ende der Probezeit im Februar 2022 gekündigt. Ich war seitdem 8 Monate arbeitslos.

Nun hatte ich mich trotzdessen wieder bei Stadt B beworben, habe nun auch die mündliche Zusage. Es handelt sich nun um eine Stelle nach E06 und man möchte mich nun in Stufe 3 packen.

Ich habe gelesen, dass das alles Verhandlungssache sei, der Arbeitgeber kann, muss aber nichts berücksichtigen. Ich wurde heute auch auf andere Bewerber verwiesen, die man ja notfalls noch hätte. Gibt es hier evtl. einen Sonderfall, weil ich entweder a) bereits bei der Gemeinde beschäftigt war oder b) meine bisherigen Tätigkeiten "höherwertiger" waren oder ist die Einstufung in 3 absolut korrekt so?

Für mich wäre das ein Wegfall von 7 Jahren.

Stadt C hat aktuell auch Interesse an mir, da wurde mir heute gesagt, dass ich neben E08 auch in Stufe 5 kommen würde. Ich bevorzuge trotz der geringeren Entgeltgruppe aber aufgrund des Arbeitsweges bisher Stadt B. Das mit der Stufe heute hat mich allerdings nochmal sehr stark ins Grübeln gebracht.

Evtl. erstmal einstellen lassen und nach Vertragsunterzeichnung nochmal verhandeln? Über den Personalrat ggf.? Oder macht das dann alles auch keinen Sinn mehr? Heute hat man mir ja quasi zu verstehen gegeben, dass es noch andere Kandidaten gäbe. Bei Stadt C werde ich wohl dringend gebraucht, daher evtl. die leichtere Zusage mit Stufe 5.

JesuisSVA

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Antw:Stufe nach Arbeitslosigkeit
« Antwort #1 am: 13.10.2022 18:13 »
Es kommt ja nur die Berücksichtigung förderlicher Zeiten infrage. Diese kann tariflich nur vorgenommen werden, wenn es ein Personalgewinnungsproblem gibt. Das gibt es spätestens dann nicht mehr, wenn die Stelle mit DIr besetzt ist.