Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Übungsleiterfrribetrag

<< < (3/4) > >>

JesuisSVA:

--- Zitat von: DiVO am 14.10.2022 10:08 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 09:53 ---Grundsätzlich dürfen innerhalb wie außerhalb des Freibetrags Zahlungen an Beschäftigte erfolgen. Wozu bedarf es einer solch banalen Feststellung?

--- End quote ---

Weil genau das die Frage war, die in diesem Thread geklärt werden soll.

--- End quote ---
Nein. Im Startbeitrag geht es darum, ob die Übungsleiterpauschale (oder wie es die Fragestellerin formuliert: der "Übungsleiterfrribetrag") nicht mehr angewandt werden dürfe. Diese ist ein steuerlicher Freibetrag. Das hat damit, ob Zahlungen an Beschäftigte erfolgen dürfen, absolut nichts zu tun.

PiA:
Beide Fragen lassen sich aber wie folgt beantworten:

Für jmd. der im Rahmen eines Teilzeitbeschäftigungverhältnisses die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG erfüllt, kann dieser auch dann angewendet werden, wenn derjenige nach Dienstplan eingesetzt wird.

Der Freibetrag lässt sich z.B. auch mit einem (geringfügig entlohnten) Minijob kombinieren. Womit klar wäre, dass der ÜL-Pauschbetrag auch für Zahlungen an abhängig Beschäftigte "genutzt" werden kann, da nur diese dieser Minijob-Regelung unterliegen.

Für 650 EUR findet sich das Beispiel auf der Homepage der Minijobzentrale: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/sonderfaelle/sonderfaelle_node.html unter "Übungsleiter und Ehrenamtliche" bzw. "Anwendung der Steuerfreibeträge" (ziemlich weit unten)

TVÖD-AN bei der Berechnung der Jahressummen bitte an die JSZ denken - oder (falls es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt) diese als Entgeltumwandlung in eine bAV "schieben"...

Daher müsste

* Isie recht
* bbdhs unrecht haben...

bbdhs:

--- Zitat von: PiA am 17.10.2022 12:49 ---bbdhs unrecht
haben...

--- End quote ---

Oh Tatsache... Sorry. Da muss ich mich dann doch mal tiefer einlesen und werde erstmal meinen Mund halten  :-X

Lotte123:
Danke für die Antworten. Mag sich vielleicht mal jemand den Link durchlesen. Also gleiche Arbeit beim gleichen Arbeitgeber.
https://www.vereins
recht.de/kombination-der-verguetungen-im-dritten-sektor.html

Danke

Lotte123:
https://www.vereinsrecht.de/kombination-der-verguetungen-im-dritten-sektor.html

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version