Autor Thema: Übungsleiterfrribetrag  (Read 3668 times)

Isie

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Antw:Übungsleiterfrribetrag
« Antwort #15 am: 09.11.2022 00:27 »
Was möchtest du denn wissen? Die Ursprungsfrage ist doch längst beantwortet.

Lotte

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Antw:Übungsleiterfrribetrag
« Antwort #16 am: 09.11.2022 11:58 »
Ja nee, für mich noch nicht ganz. Also Mitarbeiter ist auf 520 Euro angestellt. Darf er mit diesem Vertrag 820 € verdienen und auch ausbezahlt bekommen über eine Anstellung.  Vorrausetzungen für den Übungsleiter sind gegeben. (nicht mehr wie ein Drittel der AZ und gemeinnützig usw.) Im Lohnprogramm wird der Mitarbeiter nur einmal geführt und dort ist es so hinterleget, dass jeden Monat automatisch 250 € für den Übungsleiter abgezogen werden. So haben wir es bisher immer gehandhabt. Jetzt war ein Mitarbeiter vom Zeiterfassungsprogram da und hat gesagt so geht das nicht. Er kennt Stationen wo das Finanzamt scheinbar gemeckert hat und es zu Nachzahlungen geführt hat. Gleiche Arbeit und gleicher Arbeitgeber (Pflegefachkraft). Lies bitte mal relativ weit unten, da steht die Arbeit muss trennbar sein.
Wir wird den das sonst gehandhabt. Was passiert den bei einer Steuerprüfung? Hat das von euch schon mal jemand gehabt?

Danke

Isie

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Antw:Übungsleiterfrribetrag
« Antwort #17 am: 09.11.2022 14:07 »
Was meinst du damit, dass jeden Monat 250 € für den Übungsleiter abgezogen werden? Wenn du damit meinst, dass das steuerpflichtige Entgelt um 250 € vermindert wird, also ein Teilbetrag des Gesamtentgelts brutto gleich netto zusammen mit dem übrigen Nettoentgelt ausgezahlt wird, dann ist es korrekt.

Nachtrag: Die Gesamtstundenzahl muss natürlich nachgewiesen sein und das Bruttoentgelt muss dazu passen, mindestens nach dem MiLoG.

Lotte

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Antw:Übungsleiterfrribetrag
« Antwort #18 am: 09.11.2022 14:30 »
ja so hab ich es gemeint.

Verdienst  z. B. 700 Euro abzüglich der Übungsleiterpauschale in Höhe von 250 Euro.
Steuerbrutto = 450 Euro.

Bin echt total verunsichert durch die Aussage, dass Einrichtungen so nachzahlen mussten.
Kennst du solche Fälle persönlich bzw. arbeitest du vielleicht auch in einer Abrechnungsstelle?

Danke Isie

Isie

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Antw:Übungsleiterfrribetrag
« Antwort #19 am: 09.11.2022 21:37 »
Ja, ich habe lange in einer Bezügestelle gearbeitet und hatte viel mit Arbeitsverhältnissen zu tun, bei denen Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag bestand. Es gibt meines Wissens  keine steuerliche Regelung, wonach der Übungsleiterfreibetrag in der von dir beschriebenen Konstellation nicht berücksichtigt werden dürfte. Entscheidend ist, dass die Voraussetzung der Nebenberuflichkeit erfüllt ist. Bei der Ehrenamtspauschale mag das anders sein, aber damit habe ich mich nie befasst.