Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übungsleiterfrribetrag
JesuisSVA:
Ist der Überfluss an Satzzeichen in Deinem Beitrag wieder irgendwelches Gendergaga?
Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag. Er begrenzt auch nicht entsprechende Einkünfte, sondern wird zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens von diesen abgezogen, ganz gleich, wie hoch die entsprechenden Einkünfte aus einer nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeit sind. Nebenamtliche Lehrbeauftragte an staatlichen Hochschulen fallen bspw. auch darunter. Ob Ihr irgendeine Vergütung zahlt, die innerhalb dieses Freibetrags bleibt, ist völlig irrelevant dafür.
DiVO:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 09:30 ---Ist der Überfluss an Satzzeichen in Deinem Beitrag wieder irgendwelches Gendergaga?
Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag. Er begrenzt auch nicht entsprechende Einkünfte, sondern wird zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens von diesen abgezogen, ganz gleich, wie hoch die entsprechenden Einkünfte aus einer nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeit sind. Nebenamtliche Lehrbeauftragte an staatlichen Hochschulen fallen bspw. auch darunter. Ob Ihr irgendeine Vergütung zahlt, die innerhalb dieses Freibetrags bleibt, ist völlig irrelevant dafür.
--- End quote ---
Also stimmst du mir zu, dass innerhalb dieses Freibetrags Zahlungen an den Beschäftigten erfolgen dürfen.
JesuisSVA:
Grundsätzlich dürfen innerhalb wie außerhalb des Freibetrags Zahlungen an Beschäftigte erfolgen. Wozu bedarf es einer solch banalen Feststellung?
DiVO:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 09:53 ---Grundsätzlich dürfen innerhalb wie außerhalb des Freibetrags Zahlungen an Beschäftigte erfolgen. Wozu bedarf es einer solch banalen Feststellung?
--- End quote ---
Weil genau das die Frage war, die in diesem Thread geklärt werden soll.
Isie:
Nein. Die Frage war, ob der Übungsleiterfreibetrag deshalb nicht mehr berücksichtigt werden darf, weil es eine abhängige Beschäftigung ist.
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