Autor Thema: Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund  (Read 2110 times)

MiauMiau

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Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« am: 14.10.2022 13:15 »
Guten Tag zusammen,

ich habe mich beworben und bei Bundesbehörde A angefangen. Meine Probezeit endet zum 31.01.2023. Zwischenzeitlich habe ich eine weitere Zusage der Bundesbehörde B erhalten. Wenn ich zum 31.01.2023 kündige (also innerhalb der Probezeit) beginnt die Probezeit bei Bundesbehörde B von vorn? Oder wäre es sinnvoller nach dem 31.01.2022 zu kündigen?

Danke vorab!
« Last Edit: 14.10.2022 13:30 von MiauMiau »

JesuisSVA

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Antw:Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« Antwort #1 am: 14.10.2022 13:20 »
Handelt es sich bei Bundesbehörde B um eine unbefrsitete Tätigkeit? Dann ist die Probezeit ohnehin irrelevant.

Handelt es sich um eigenständige Arbeitgeber oder ist es jedesmal die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Behörde XX?

edv123

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Antw:Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« Antwort #2 am: 14.10.2022 13:22 »
Hast Du eine Zeitmaschine?
(hilft zugegebenermaßen nicht weiter...)

MiauMiau

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Antw:Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« Antwort #3 am: 14.10.2022 13:40 »
Ja sowohl bei Bundesbehörde A als auch bei Bundesbehörde B handelt es sich um eine unbefristete Tätigkeit. Beide mal steht im Vertrag "die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Behörde X"

PS: Es sollte natürlich der 31.01.2023 heißen ;)


JesuisSVA

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Antw:Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« Antwort #4 am: 14.10.2022 13:45 »
Dann bleibt der Arbeitgeber doch derselbe. Und es käme ggfs. sogar eine Versetzung infrage.

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TVÖD ist die Probezeit ohne jede rechtliche Wirkung. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann sie hingegen Einfluss auf die Kündigungsfrist haben.

MiauMiau

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Antw:Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« Antwort #5 am: 14.10.2022 13:59 »
Während der Probezeit könnte man ohne Grund gekündigt werden.  Wieso sollte die Probezeit bei unbefristeten Verträgen keine rechtliche Wirkung haben?
Nein eine Versetzung  kommt nicht in Betracht (ich konnte bei Bundesbehörde B bessere Konditionen aushandeln. Bei einer Versetzung würde EG und Stufe gleich bleiben).

JesuisSVA

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Antw:Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« Antwort #6 am: 14.10.2022 14:08 »
Die einzige Wirkung, die eine Probezeit hat, ist die Verkürzung der Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen mit Kündigungsfristen nach BGB und bei einigen befristeten Arbeitsverhältnissen nach TVÖD. Das ist so, weil es rechtlich so geregelt ist, siehe § 622 Abs. 3 BGB bzw. § 30 Abs. 4f. TVÖD. Eine andere rechtliche Wirkung hat die Probezeit nicht, insbesondere nicht die, die Du behauptest.

SamFisher

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Antw:Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« Antwort #7 am: 14.10.2022 18:01 »
Während der Probezeit könnte man ohne Grund gekündigt werden.  Wieso sollte die Probezeit bei unbefristeten Verträgen keine rechtliche Wirkung haben?
Nein eine Versetzung  kommt nicht in Betracht (ich konnte bei Bundesbehörde B bessere Konditionen aushandeln. Bei einer Versetzung würde EG und Stufe gleich bleiben).

das ist natürlich nicht korrekt, denn auch bei einer versetzung gilt die tarifautomatik. in meinem umfeld hat jeder bei der bewerbung auf eine neue, höherwertigere stelle danach auch eine höhere entgeltgruppe erhalten.

JesuisSVA

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Antw:Probezeit bei Wechsel von Bund zu Bund
« Antwort #8 am: 14.10.2022 18:12 »
Eine Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich also lediglich um eine Änderung der organisatorischen Eingliederung des Beschäftigten. Das kann, muss aber nicht im Zusammenhang mit einer Tätigkeitsänderung stehen. Aber auch dann, wenn es im Zusammenhang zu einer Tätigkeitsänderung steht, handelt es sich um zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Versetzung berührte also die Eingruppierung nicht, das täte erst eine Tätigkeitsänderung.