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[Allg] Versetzung trotz Disziplinarverfahrens

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Chiara2001:
Kann ein Dienstherr einen Antrag auf Versetzung mit der Begründung ablehnen, dass gegen den Beamten ein Disziplinverfahren eingeleitet wurde? 

Mask:
Da eine Versetzung grds. eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn ist (kann versetzen, muss aber nicht) wäre das grundsätzlich erstmal denkbar, ja. Für mehr Aussage bräuchte man mehr Infos

Casiopeia1981:
Da man keinen Anspruch auf Versetzung hat, kann der Dienstherr relativ leicht und simpel jeden Antrag auf Versetzung ablehnen. Die andere Frage ist: Welcher Dienstherr nimmt einen Beamten im Rahmen einer beantragten Versetzung auf, gegen den ein Disziplinarverfahren aktuell läuft? Oder reden wir hier von einer Umsetzung innerhalb der eigenen Dienststelle?

Welche Art von Dienstvergehen steht denn im Raum?

Chiara2001:
Zuerst einmal Danke für die Antworten.
Das Disziplinverfahren ist ein Witz, wurde aber eingeleitet. Ist wird ein Verstoß gegen das Vier-Augen-Prinzip vorgeworfen. Man ist einem Betrüger aufgesessen und es ist ein Schaden entstanden der im dreistelligen Bereich liegt. Der Schaden ist somit sehr gering, aber der Dienstherr ....... Personalrat, Anwalt alle finden das wegen dem Vergehen die Einleitung eines Disziplinverfahren außer Verhältnis steht, aber es wurde eingeleitet.  Das Vertrauensverhältnis zu meinem Dienstherr ist daher ein wenig zerrüttet und ich bin auf der Suche nach einer anderen Position bei einer anderer Behörde. Sollte ich einen neuen Dienstherr finden, soll im Zuge der Versetzung der Wechsel stattfinden.

Casiopeia1981:
Verfahren abwarten und dann weg bewerben.

Wird schwer werden, eine andere Dienststelle oder einen anderen Dienstherrn zu finden, der eine Versetzung mit einem laufenden Diszi mitmachen würde.

Also, Ruhe bewahren, auf Einstellung des Verfahrens abzielen und dann weg!

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