Autor Thema: Arbeit aus dem Ausland  (Read 5547 times)

karanda

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Arbeit aus dem Ausland
« am: 18.09.2022 12:13 »
Hallo ihr Lieben,

Ich arbeite im ÖD (wer nicht) in Hessen und wohne grenznah in Baden-Württemberg.
Dank Corona arbeite ich meist von zuhause, bin ca. einmal pro Quartal im Büro. Das ist auch mit dem AG alles abgesprochen und wir haben gar keine eigenen Schreibtische mehr, wir teilen uns 3 Schreibtische zu 8.

Soweit zur Situation vor Ort.
Ich würde gerne, zumindest über den Winter, in Portugal oder Spanien sein und von dort aus arbeiten. Mein Chef meinte "machen, aber nicht an die große Glocke hängen" - er selbst lebt nicht in Deutschland, ist aber grob gesagt 14-tägig vor Ort. 100% meiner Tätigkeiten sind aus dem Home Office möglich :-)

Gibt es rechtliche Einschränkungen und Dinge zu beachten, ehe ich mich davon mache? (Ich vermute "nein") oder geht das meinem Chef nur, weil er nicht in D lebt (also auch nicht seinen Lebensmittelpunkt in D hat?)


Organisator

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Antw:Arbeit aus dem Ausland
« Antwort #1 am: 19.09.2022 08:21 »
Gibt es rechtliche Einschränkungen und Dinge zu beachten, ehe ich mich davon mache? (Ich vermute "nein")

Ja, einige!

- Darfst du im Ausland arbeiten (aus Sicht des Auslandes)
- Erlaubt dir dein Arbeitgeber (nicht dein Chef), im Ausland zu arbeiten
- Ist die deutsche Sozialversicherung weiterhin zuständig?
- Darfst du dienstliche Informationen und Technik mit ins Ausland nehmen?

karanda

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Antw:Arbeit aus dem Ausland
« Antwort #2 am: 20.09.2022 15:38 »
Ausland: Ich meine ja
Sozialversicherung: nein, dort wo man arbeitet (?)
Technik: zumindest für Dienstreisen und Recherche-Reisen darf ich das ja und wird für Tagungen etc. sogar gefordert.
Informationen: siehe Technik :-)

Organisator

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Antw:Arbeit aus dem Ausland
« Antwort #3 am: 20.09.2022 15:51 »
Ausland: Ich meine ja
Sozialversicherung: nein, dort wo man arbeitet (?)
Technik: zumindest für Dienstreisen und Recherche-Reisen darf ich das ja und wird für Tagungen etc. sogar gefordert.
Informationen: siehe Technik :-)

und da das im Detail nicht geklärt ist, aber deine Personalstelle Antworten darauf hat, ist sie auch dein richtiger Ansprechpartner. Im Zweifel entscheidet der Arbeitgeber, der regelmäßig durch die Personalstelle vertreten wird.

karanda

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Antw:Arbeit aus dem Ausland
« Antwort #4 am: 20.09.2022 16:18 »
Ich hoffe ein wenig dass der Punkt "der AG muss zustimmen" über das hier geklärt werden könnte: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/arbeitnehmerfreizuegigkeit.html

Ausland: Portugal hat prinzipiell ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, SPanien meine ich auch, überprüft habe ich es noch nicht.

Personalstelle wollte ich eigtl. vermeiden - ich befürchte dass das bei meinem Chef nur funktioniert weil (offiziell) niemand bescheid weiß, aber "wo kein Kläger, da kein Richter" ist mir die Abmahnung nicht wert. 


Dachte hier hätte vllt jmd Erfahrung oder es gäbe da schon Regeln ... :-D

JesuisSVA

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Antw:Arbeit aus dem Ausland
« Antwort #5 am: 20.09.2022 16:26 »
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit spielte dann eine Rolle, wenn Du den Arbeitsplatz im Sinne der Arbeitsgelegenheit wechseln wolltest, Dir also einen anderen Arbeitgeber suchen würdest. Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen grundsätzlich einseitig näher bestimmen, § 106 GewO.

karanda

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Antw:Arbeit aus dem Ausland
« Antwort #6 am: 20.09.2022 16:31 »
D.h. wenn ich in Portugal wohne und mir in D einen Job suche darf ich theoretisch in Portugal bleiben?
oder vereinfache ich hier zu stark?

JesuisSVA

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Antw:Arbeit aus dem Ausland
« Antwort #7 am: 20.09.2022 16:34 »
Nein. Arbeitnehmerfreizügigkeit heißt, dass Du Dir grundsätzlich in jedem Mitgliedsstaat eine Arbeitsgelegenheit suchen und dann auch mit Deiner Familie den Wohnsitz in dem Mitgliedsstaat Deiner Arbeitsgelegenheit nehmen darfst.