Autor Thema: EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?  (Read 5634 times)

BlackVoodoo

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EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« am: 16.10.2022 15:34 »
Hallo.

Ich bin im Februar 2022 in EG4 Stufe eingruppiert worden. Da mein befristeter Vertrag zum 31.01. endet, erhalte ich einen unbefristeten Vertrag. Lt Aussage des Personalleiters verbleibe ich in EG4/3.

Meine fachlicher Vorgesetzter möchte aber eine Hohergruppierung für mich erreichen und möchte mir daher höherwertige Tätigkeiten übertragen.

Wo erfahre ich denn und kann nachlesen, welche 'höherwertigen Tätigkeiten' auch dementsprechend höher eingruppiert werden?

Danke.

JesuisSVA

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #1 am: 16.10.2022 15:36 »
In der Entgeltordnung.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #2 am: 16.10.2022 17:05 »
Vielen lieben Dank.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #3 am: 19.10.2022 17:33 »
Jetzt muss ich mich erneut zu Wort melden.

Ich habe nun ein Gespräch mit unserem Geschäftsstellenleiter gehabt. Dieser stellte mir keine Höhergruppierung in Aussicht mit Verweis auf die Entgeltordnung.

Mein Fachvorgesetzter sieht dies aber nicht so, im Gegenteil. Lt Aussage dessen gibt es wohl eine Auflistung, in welcher die jeweiligen Tätigkeiten einzeln den Entgeltgruppen zugeordnet sind. Dementsprechend möchte mich der Fachvorgesetzte analog meiner effektiv ausgeführten Tätigkeiten eingruppieren. Nur wo bekomme ich diese her bzw kann ich Einsicht nehmen?

Kann es so eine detaillierte Auflistung wirklich geben? Wir sind in unserem Betrieb knapp 250 Beschäftigte, davon nur 4 Angestellte inkl mir, der Rest sind Beamte. Dementsprechend ist man hier was die Thematik öffentlicher Dienst angeht nicht sonderlich gut informiert.

Vielleicht weiß jemand Rat und hat mir einen Tipp, wie ich weiter vorgehen könnte.
 Gern auch per PN.

Danke

JesuisSVA

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #4 am: 19.10.2022 17:37 »
Es gibt nur die Entgeltordnung. Anhand dieser bestimmt sich die Eingruppierung. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit.

WasDennNun

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #5 am: 19.10.2022 21:21 »
Du kannst deinen unbefristeten Vertrag abwarten, dir mitteilen lassen welche auszuübenden Tätigen dir übertragen werden und dann entsprechend dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Zur Not musste halt dir eine fundierte eigenen Meinung bzgl. deiner Eingruppierung bilden und sofern ausgezahltes Entgelt und deine Eingruppierung nicht passen es dann beim Gericht einklagen.

FrankFurter

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #6 am: 25.10.2022 18:01 »
Hallo,

nur mal noch eine allgemeine Information. Bei uns wollten auch zwei AN eine höhere EG. Der Abteilungsleiter hat es denen quasi versprochen und nach Prüfung, auch extern, kam keine Höhergruppierung zu Stande. Also fachliche Vorgesetzte haben selten bis gar keine Ahnung vom Tarifrecht und der Eingruppierung. Es ist auch ziemlich schwer, im Nachhinein eine Höhergruppierung zu bekommen, bloß weil man ein paar mehr Aufgaben hat (die vielleicht ein anderer höhergestufter Kollege bisher mitgemacht hat).
Arbeite da lieber mit einer Höherstufung, da gibt der Tarifvertrag mehr Möglichkeiten ( Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.)und bedenke eine Höhergruppierung in die 5/3 ist vom Betrag nichts anderes als die 4/4.

CU Frankfurter

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #7 am: 27.10.2022 21:04 »
Vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen. Dazu ein kurzes Update.

Nach mehreren Gesprächen mit Fachvorgesetztem und Geschäftsstellenleitung habe ich meine Tätigkeiten aufgezeigt und auf die Entgeltordnung verwiesen.

Man ist nun bereit (welch Überraschung) mir mit dem neuen, unbefristeten Vertrag die EG6 zu zahlen, aber nur die Stufe 1.

Das ist doch nicht zulässig, oder? Gilt hier nicht eine Art Besitzstandswahrung?

Danke.

clarion

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #8 am: 27.10.2022 23:52 »
Zulässig ist das schon. Es ist halt die Frage,  ob Du das Angebot annehmen willst, oder ob Du noch förderliche Zeiten heraushandelst, die in eine höhere Stufe führen.

JesuisSVA

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #9 am: 28.10.2022 05:34 »
Da ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, kann der Arbeitgeber es als Einstellung im Anschluss ausgestalten. Dann muss er sich aber auch so verhalten: vollständige Abrechnung, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Abmeldung Sozialversicherung… Tut er das nicht, ist es auch nicht die Beendigung des einen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Anschluss, also auch keine Eiinstellung, sondern eine Höhergruppierung.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #10 am: 28.10.2022 06:19 »
Da ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, kann der Arbeitgeber es als Einstellung im Anschluss ausgestalten. Dann muss er sich aber auch so verhalten: vollständige Abrechnung, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Abmeldung Sozialversicherung… Tut er das nicht, ist es auch nicht die Beendigung des einen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Anschluss, also auch keine Eiinstellung, sondern eine Höhergruppierung.

Vielen Dank, das ist sehr interessant zu wissen.

Mein Vertrag endet mit der Befristung 31.01.23. Von Urlaubsabgeltung, Abmeldung SV usw wurde nie gesprochen. Dies wurde so auch bei meiner Kollegin, welche vor 2 Jahren eine Befristung hatte, nicht so vollzogen.

Das heißt, es müsste dann eigentlich eine Hohergruppierung vorliegen, wenn ich es richtig verstanden habe und eine Eingruppierung in EG6/3 erfolgen, oder? Sieht der Arbeitsvertrag dann inhaltlich anders aus wie bei einer Neueinstellung?

JesuisSVA

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #11 am: 28.10.2022 06:22 »
Ja. Wenn der Arbeitgeber sich nicht verhält, als hätte das eine Arbeitsverhältnis geendet, ist es auch keine Einstellung, sondern eine Höhergruppierung. Und die erfolgt hier in Stufe 3 der höheren Entgeltgruppe.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #12 am: 28.10.2022 06:31 »
Ja. Wenn der Arbeitgeber sich nicht verhält, als hätte das eine Arbeitsverhältnis geendet, ist es auch keine Einstellung, sondern eine Höhergruppierung. Und die erfolgt hier in Stufe 3 der höheren Entgeltgruppe.

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich bin gespannt, habe Montag ein weiteres Gespräch mit GstL und Personalratsmitglied.

Halte euch auf dem laufenden.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #13 am: 02.11.2022 21:16 »
Guten Abend.

Wie angekündigt, ein kurzes Update:

Ich hatte nun ein Gespräch am Montag. Mir wurde der unbefristete Vertrag vorgelegt mit Eingruppierung in EG4. Als ich auf meine ausübenden Tätigkeiten mit Verweis auf die Entgeltordnung verwies wurde mir gesagt, dass meine Stelle in der Stellenbewertung mit max EG4 bewertet sei (in der Stellenausschreibung hieß es im übrigen 'bis zu EG5 TV-L...'). Wenn mir nun Arbeiten durch den Fachvorgesetzten zugeteilt wurden, die eine Hohergruppierung rechtfertigen würden, so sei dies nicht zulässig und entweder wird nun der Fachvorgesetzte aufgefordert, diese Tätigkeiten innerhalb der Abteilung anderweitig zu verteilen oder mir wird quasi von Oben untersagt, diese Tätigkeiten auszuüben.

Ganz tolle Situation. Zudem wäre jetzt interessant, welche Tätigkeiten ich denn jetzt eigentlich bei Eingruppierung in EG4 überhaupt ausüben darf? Lt Entgeltordnung falle ich in den Teil II (Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen). Hier beginnt die Leistung aber erst bei EG6. Falle ich dann unter Teil 1?

Danke

clarion

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #14 am: 03.11.2022 00:20 »
Hallo,

Es ist richtig,  dass Linienvorgesetze idR keine Befugnis haben,  höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.

Ob EG 4 nun das richtige für Deine Situation ist, hängt von der  auszuübende Tätigkeit und nur davon ab. Wenn ein Professor die  Tätigkeiten Pförtner auszuüben hat, wird er trotz des hohen Bildungsstand  auch nur die EG 2 oder die EG 3  bekommen.