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EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?

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BlackVoodoo:
Guten Abend. Ein kurzes Update.

Erstmal danke für all die Anregungen und Tips bis dato. Da sich Vorsteher und GSLeiter weiterhin im Recht sehen, von einer Höhergruppierung in EG6 abzusehen, möchte mein Vorgesetzter nun einer Höhergruppierung in EG5 erreichen (meine aktuelle Stelle war in der Stellenausschreibung mit bis zu EG5 genannt) sowie einen Stufenaufstieg in 4, damit gehaltstechnisch entsprechend der EG6/3 gegeben wäre.

Dazu eine Frage: Ist dies in meiner aktuellen Ausgangssituation überhaupt möglich? Ich bin aktuell in EG4/3 mit einem befristeten Vertrag bis 31.01.2023 angestellt. Den unbefristeten Anderungsvertrag ab 01.02.2023 hab ich bereits unterschrieben, in welchem die EG4/3 als Eingruppierung genannt war.

Kann hier überhaupt eine Stufenerhöhung bei zeitgleicher Höhergruppierung gefordert werden?

JesuisSVA:
Fordern kann man alles mögliche. Tariflich kann die Stufenlaufzeit in Stufe 3 auf Null verkürzt werden.

BlackVoodoo:

--- Zitat von: JesuisSVA am 06.12.2022 07:48 ---Fordern kann man alles mögliche. Tariflich kann die Stufenlaufzeit in Stufe 3 auf Null verkürzt werden.

--- End quote ---

Danke. Kann eine Hohergruppierung und eine Stufenlaufzeitreduzierung gleichzeitig erfolgen oder ist es sinniger, zb zum 01.02. eine Stufenlaufzeitreduzierung zu fordern und zum 01.03. Hohergruppierung?

Danke

SVAbackagain:
Hinsichtlich der Vor-, Nach- und Gleichzeitigkeit der genannten Maßnahmen gibt es keine tariflichen Beschränkungen.

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