Autor Thema: EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?  (Read 5509 times)

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #15 am: 03.11.2022 05:08 »
Die auszuübenden Tätigkeiten sind zT in der EG8 sowie EG6 gelistet, aber man verharrt mit obiger Begründung und sorgt nun dafür, dass mir diese Tätigkeiten genommen werden sollen.

Hierzu aber nochmal die Frage, ob dann Teil 1 der Entgeltordnung auf mich zutrifft?

Danke

WasDennNun

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #16 am: 03.11.2022 05:16 »
Du kannst deinen unbefristeten Vertrag abwarten, dir mitteilen lassen welche auszuübenden Tätigen dir übertragen werden und dann entsprechend dein dir zustehendes Entgelt einfordern.
Zur Not musste halt dir eine fundierte eigenen Meinung bzgl. deiner Eingruppierung bilden und sofern ausgezahltes Entgelt und deine Eingruppierung nicht passen es dann beim Gericht einklagen.
In Ergänzung
Also kannst du eine entsprechende Beschreibung deiner auszuübenden Tätigkeiten seitens des AG einholen.
Stellenbewertungen sind ja irrelevant, wie auch die Zahl die im AV steht.
Solltest du abweichende Tätigkeiten aufgetragen bekommen vom Cheffe, gleich per email an AG zwecks Bestätigung das es Teil deine auszuübenden Tätigkeiten ist, mit Verweis auf dem Gespräch vom Montag.

Die auszuübenden Tätigkeiten sind zT in der EG8 sowie EG6 gelistet, aber man verharrt mit obiger Begründung und sorgt nun dafür, dass mir diese Tätigkeiten genommen werden sollen.

Hierzu aber nochmal die Frage, ob dann Teil 1 der Entgeltordnung auf mich zutrifft?

Danke
Die einzelnen Tätigkeiten sind dort eingeordnet in der EGO wo sie eingeordnet sind.
Das kann auch ein mix sein.
Wenn es für die Tätigkeiten nichts im Teil 2,3 existiert was passt, dann gilt Teil1
Wo sie eingeordnet sind kann man dir ohne entsprechende Infos nicht sagen.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #17 am: 11.11.2022 19:57 »
Vielen Dank für die Antworten, ein weiteres kurzes Update.

Man verharrt weiterhin auf EG4 aus Richtung Chefetage. Zur oben stehenden Aussage, es kommt darauf an, welche Tätigkeit mir der Chef zugeteilt hat stellt sich die Frage, was hier als 'Chef' zählt.

Ich arbeite in der Steuerverwaltung, mein direkter Vorgesetzter hat mir die Arbeiten zugeteilt da er der Meinung war, dass ich diese fachlich wie EDV technisch bewältigen kann, was auch in der Praxis der Fall ist. Eine direkte Anweisung von ganz oben gab es nicht.

Nun stellt sich mir die Frage, wie ich weiter vorgehe.


WasDennNun

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #18 am: 12.11.2022 08:28 »
Vielen Dank für die Antworten, ein weiteres kurzes Update.

Man verharrt weiterhin auf EG4 aus Richtung Chefetage. Zur oben stehenden Aussage, es kommt darauf an, welche Tätigkeit mir der Chef zugeteilt hat stellt sich die Frage, was hier als 'Chef' zählt.

Ich arbeite in der Steuerverwaltung, mein direkter Vorgesetzter hat mir die Arbeiten zugeteilt da er der Meinung war, dass ich diese fachlich wie EDV technisch bewältigen kann, was auch in der Praxis der Fall ist. Eine direkte Anweisung von ganz oben gab es nicht.

Nun stellt sich mir die Frage, wie ich weiter vorgehe.
Personalabteilung darüber informieren, dass der Vorsetzte dies und jenes dir aufträgt.
(oftmals wissen sie das nicht und der Vorgesetzte handelt übergriffig, weil er dir es nicht übertragen darf)
Von denen einfordern, dass sie bestätigen sollen, dass dies nun deine auszuübenden Tätigkeiten sind und du es ausüben sollst, oder ob du es nicht ausüben darfst, da ggfl. EG relevant und du es dann halt nicht ausüben darfst!
PR ebenfalls darüber informieren, in 1 von 1000 Fällen hat der PR auch tarifrechtliche Kompetenzen und man kann im gemeinsamen Gespräch die Situation klären, oder die kennen nen anderen PR der fit ist.

Wenn die Anweisung vom Vorstehe/Vertreter kommt, die dürfen glaube ich auch AVs unterschreiben. Referatsleiter eher nicht.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #19 am: 12.11.2022 13:18 »
Danke, aber eine reine Personalabteilung gibt es bei uns nicht. Der Geschäftsstellenleiter, welcher für Personalgeschichten der Ansprechpartner ist, vertritt die Meinung des Vorstehers und da weiters kein Finger krumm gemacht.

WasDennNun

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #20 am: 12.11.2022 14:22 »
Danke, aber eine reine Personalabteilung gibt es bei uns nicht. Der Geschäftsstellenleiter, welcher für Personalgeschichten der Ansprechpartner ist, vertritt die Meinung des Vorstehers und da weiters kein Finger krumm gemacht.
Also hast du jetzt ein unbefristeten Vertrag, du hast eine Tätigkeitsbeschreibung mit Tätigkeiten die dein AG (vertreten durch den Vorsteher) nachweislich übertragen hat.
korrekt?
Dann verstehe ich dein Problem nicht.

Die können darauf verharren, dass dies Tätigkeiten der EG4 sind und es auch gern mit grün, pink oder blau  so drauf schreiben, allein ist es nicht die Tinte wert.

Du kannst jetzt dir eine eigenen Meinung über die Eingruppierung machen, dass entsprechende Entgelt einfordern und im Zweifel vom Gericht bestätigen lassen.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #21 am: 12.11.2022 15:24 »
Die Tätigkeiten wurden mir nicht vom Vorsteher sondern vom direkten Fachvorgesetztem übertragen, da mich dieser tagtäglich sieht und dementsprechend auch erkannt hat, dass ich höherwertige Tätigkeiten fachlich wie EDV-technisch ausüben kann.

Vorsteher wie GSLeiter vertreten die Meinung, daß er dies nicht durfte und eine Tätigkeitsverteilung durch ihn nicht zu einer Höhergruppierung meinerseits führen darf, da die Stelle nur bis max EG4 bewertet sei...

Isie

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #22 am: 12.11.2022 15:57 »
Dann konfrontiere deinen Fachvorgesetzten damit. Soll er sich doch eine Lösung überlegen.

WasDennNun

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #23 am: 12.11.2022 16:08 »
Die Tätigkeiten wurden mir nicht vom Vorsteher sondern vom direkten Fachvorgesetztem übertragen, da mich dieser tagtäglich sieht und dementsprechend auch erkannt hat, dass ich höherwertige Tätigkeiten fachlich wie EDV-technisch ausüben kann.

Vorsteher wie GSLeiter vertreten die Meinung, daß er dies nicht durfte und eine Tätigkeitsverteilung durch ihn nicht zu einer Höhergruppierung meinerseits führen darf, da die Stelle nur bis max EG4 bewertet sei...
Ok, verstanden.
Wo ist dann dein Problem?
Da du abmahnwürdig dir nicht übertragende Tätigkeiten ausgeübt hast, die abmahnwürdig dir dein Fachvorgesetztem angeordnet hat (und damit seine Kompetenzen überschritten hat) lässt du zukünftig es bleiben diese Dinge auszuüben, solange bis jemand der seitens des AGs dazu befugt ist sie dir überträgt.

Was bei mir für Verwirrung gesorgt hat ist das hier:
Die auszuübenden Tätigkeiten sind zT in der EG8 sowie EG6 gelistet, aber man verharrt mit obiger Begründung und sorgt nun dafür, dass mir diese Tätigkeiten genommen werden sollen.
Das war die offensichtlich nicht bewusst, dass es eben nicht deine auszuübenden Tätigkeiten sind, sondern nur Tätigkeiten die dein Vorgesetzter dir angewiesen hat, obwohl sie nicht mit deinem Vertrag und seinem Weisungsrecht gedeckt waren.

Damit das zukünftig nicht passiert solltest du, bei Anweisungen die den Anschein haben andersartig/höherwertig als deine aktuell auszuübenden Tätigkeiten zu sein, bei deinem Vorsteher oder wer auch immer befugter Vertreter des AGs ist (GSLeiter ehe nicht, aber naja) eine entsprechenden Bestätigung einholen.
Lächerlich und nervig, aber wenn die ihre Orga nicht im Griff haben...

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #24 am: 12.11.2022 22:39 »
Danke für all die hilfreichen Tips. Ich schau mal, was ich noch machen kann und wie es weiter geht.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #25 am: 05.12.2022 18:25 »
Guten Abend. Ein kurzes Update.

Erstmal danke für all die Anregungen und Tips bis dato. Da sich Vorsteher und GSLeiter weiterhin im Recht sehen, von einer Höhergruppierung in EG6 abzusehen, möchte mein Vorgesetzter nun einer Höhergruppierung in EG5 erreichen (meine aktuelle Stelle war in der Stellenausschreibung mit bis zu EG5 genannt) sowie einen Stufenaufstieg in 4, damit gehaltstechnisch entsprechend der EG6/3 gegeben wäre.

Dazu eine Frage: Ist dies in meiner aktuellen Ausgangssituation überhaupt möglich? Ich bin aktuell in EG4/3 mit einem befristeten Vertrag bis 31.01.2023 angestellt. Den unbefristeten Anderungsvertrag ab 01.02.2023 hab ich bereits unterschrieben, in welchem die EG4/3 als Eingruppierung genannt war.

Kann hier überhaupt eine Stufenerhöhung bei zeitgleicher Höhergruppierung gefordert werden?

JesuisSVA

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #26 am: 06.12.2022 07:48 »
Fordern kann man alles mögliche. Tariflich kann die Stufenlaufzeit in Stufe 3 auf Null verkürzt werden.

BlackVoodoo

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #27 am: 08.12.2022 12:45 »
Fordern kann man alles mögliche. Tariflich kann die Stufenlaufzeit in Stufe 3 auf Null verkürzt werden.

Danke. Kann eine Hohergruppierung und eine Stufenlaufzeitreduzierung gleichzeitig erfolgen oder ist es sinniger, zb zum 01.02. eine Stufenlaufzeitreduzierung zu fordern und zum 01.03. Hohergruppierung?

Danke

SVAbackagain

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Antw:EG4/3 - Hohergruppierung wie erreichen?
« Antwort #28 am: 08.12.2022 12:51 »
Hinsichtlich der Vor-, Nach- und Gleichzeitigkeit der genannten Maßnahmen gibt es keine tariflichen Beschränkungen.