Autor Thema: Wer ist nun für was bei Ukrainern zuständig?  (Read 1333 times)

goforukrain

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Servus,

wie ist das nun bitte bei folgenden Fällen ab 1.6.22?

1. eine Zuweisungsentscheidung vom z. B. 26.9. des RPs liegt vor, wonach jemand sich bei Stadt oder Kreis X melden soll  Dieser jemand geht aber nicht zur Stadt oder zum Kreis, sondern gleich zu seinen Verwandten, bei dem dieser jemand wohnt und sich auch ab Tag 1 dort anmeldet und fragt erst im Oktober 22 beim Kreis, der Registrierungsstelle nach, was er jetzt noch machen muss. Muss er dort jetzt doch noch registriert werden, obwohl er nie dort untergekommen ist?

2. Im Zuge dessen und auch allgemein: die Flüchtlinge müssen sich beim EMA anmelden, danach zur Ausländerbehörde gehen, um sich dort zu registrieren und dann entweder zum Jobcenter, wenn unter 65, oder zum Sozialamt, wenn über 65?

3. Wenn ein ukrainischer Flüchtling in einer Gemeinschaftsunterkunft der Stadt oder des Kreises unterkommen wil, muss er sich erst einmal eine entsprechende Zuweisungsentscheidung vom entsprechendem RP holen, richtig!?

Dankeschön.

LG

Ytsejam

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Antw:Wer ist nun für was bei Ukrainern zuständig?
« Antwort #1 am: 17.10.2022 11:00 »
zu 2. Das regelt jede Stadt selbst, ob die Erstanmeldung im Melderegister bei der ABH oder beim EMA erfolgt.