Autor Thema: Beantragung höhere Stufe  (Read 3053 times)

JesuisSVA

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Antw:Beantragung höhere Stufe
« Antwort #15 am: 17.10.2022 16:24 »
Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus und hätte somit vor Vertragsschluss verhandelt werden müssen.
Der Vertrag ist jederzeit kündbar und könnte im Anschluss neu ausgehandelt werden...

Wenn sich der Kündigende im anschließenden Auswahlverfahren durchsetzt…

JesuisSVA

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Antw:Beantragung höhere Stufe
« Antwort #16 am: 17.10.2022 16:27 »
Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter
aus ihrem Bereich entgegenzuwirken
, kann die Fachkräftezulage entsprechend gewährt
werden.

Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter
entgegenzuwirken
, gilt dies entsprechend; in besonderen Fällen kann auch eine
Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen


https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/richtlinie-fachkraefte

In der ohnehin tariflich irrelevanten Richtlinie geht es um die Ausgestaltung der übertariflichen Fachkräftezulage sowie der Vorweggewährung von Stufen. Beides läßt die Stufe unberührt.

JesuisSVA

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Antw:Beantragung höhere Stufe
« Antwort #17 am: 17.10.2022 16:30 »
Ich kläre mein Gehalt immer vor Abschluss, aber warum sollte man nicht so wie oben beschrieben vorgehen.
Entweder AG braucht und will dich, dann mehr Geld oder andere AG freut sich deinen Leistung zu erhalten.

Ganz normal am Arbeitsmarkt.Wer sich nur an der Untersten Grenze Orientiert, darf nicht unzufrieden sein.
Genauso hat sich der Gesetzgeber das mit der negativen Koalitionsfreiheit gedacht; aber warum orientieren sich dann 95% der Nichtorganiserten an der untersten Grenze? Sie könnten als freie AN doch deutlich über dem Ergebnis der Gewerkschaften abschließen. Aber nur dann,wenn die AGs den Eindruck hätten; sie sind unverzichtbar. Haben die AGs aus ihrer Sicht aber nicht. Ob diese Haltung der AGs klug ist, ist eine andere Frage.

Gibt es irgendeinen Nachweis zur Behauptung hinsichtlich des Anteils der freien Arbeitnehmer, die mehr als das tarifliche Minimum erhalten oder ist das einfach mal wieder eine Behauptung vom Paula-Thiede-Ufer? Und wie verhält sich der Anteil bei den Gewerkschaftern, denen ja gleiches offenstünde?