Das Land Berlin kann einen Beamten nur innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches umsetzen.
Bei einer Versetzung außerhalb des Landes Berlin verliert ein Beamter seine bisherige Amtsstelle und erhält ein neues abstrakt-funktionelles Amt bei einem neuen Dienstherrn. Man wechselt also quasi den "Arbeitgeber".
Daher muss es erst einmal einen neuen Dienstherrn (Arbeitgeber) geben, der Dich haben will und bereit ist, Dich zu den gleichen Konditionen (z.B. A 10) zu übernehmen und der alte Dienstherr muss bereit sein, Dich gehen zu lassen. Dazu muss es mit der Qualifikation überhaupt (Beamten-)Planstellen in dem Wunsch Bundesland geben und, wie Hain zutreffend geäußert hat, ist ein Bachelor Studium der Wirtschaftswissenschaft im Bereich des Berufsbeamtentums eher ein Inselbegabung.
Wenn das Land Berlin Dich nicht gehen lassen will, gibt es noch die Möglichkeit der Raubernennung durch den neuen Dienstherrn, was aber regelmäßig mit der Übernahme der Pensionslasten von dem früheren Dienstherrn verbunden ist und somit mit zunehmender Berufserfahrung immer problematischer wird.
Dann kann es sein, dass man bei dem neuen Dienstherrn lediglich eine Stelle als Angestellter angeboten bekommt, das Beamtenverhältnis aufgeben müsste und bezüglich der Zeiten als Beamter in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würde.
Eine Umsetzung in ein anderes Bundesland wäre bei einer Bundesbehörde mit verschiedenen Außenstellen sicherlich sehr viel einfacher. Ob es allerdings eine Bundesbehörde gibt, die derzeit Wirtschafstwissenschaftler verbeamtet und zudem noch viele Zweigstellen in anderen Bundesländern hat, ist mir nicht bekannt.