Übergangsgeld Reha

Begonnen von Koschte, 30.07.2022 14:31

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Koschte

Sehr geehrte Damen und Herren,
bekomme ich auch beim Übergangsgeld einen Sozialleistungszuschuss und wie muss ich diesen beantragen? Mir kommt schon der Krankengeldzuschuss so wenig vor; in manchem
Monat bekomme ich gar nichts. Gibt es diese Altfall - Regelung nicht? Ich müsste doch auf den Nettolohn kommen? Ich bin seit 1991 im Dienst. Ich hoffe der Beitrag ist an dieser Stelle richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Isie

Ja, es gibt auch beim Übergangsgeld einen Krankengeldzuschuss, wenn der Anspruch nicht bereits ausgeschöpft ist. Du bist ein Altfall, wenn du seit mindestens dem 30.06.1994 beim selben Arbeitgeber BAT-Beschäftigter/TV-L-Beschäftigter bist. Um den KGZ zu bekommen, solltest du ihn formlos schriftlich beanspruchen und den Übergangsgeldbescheid beifügen.

Koschte

Ich muss noch mal schreiben:
ich war immer seit 1990
im Finanzamt im Osten beschäftigt. Gibt es dort auch so eine Altfallregelung?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Isie

Schau mal hier: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/zuschuss-zum-uebergangsgeld-nach-%C2%A7-22-abs-2-tvoed-v-und-der-begriff-der-3227276
So kenne ich das auch für den TV-L. Ob Altfall oder nicht spielt beim KGZ während Übergangsgeldzahlung keine Rolle.