Naja, der AN hat beim AG beantragt, dass er an bestimmten Tagen unter Verzicht auf das Entgelt nicht zu arbeiten braucht. Genau das hat er ja auch getan - er hat nicht gearbeitet. So gesehen hat er den Sonderurlaub auch angetreten...
Das dies aus einem anderen Grund geschehen ist, als ursprünglich geplant, ist nicht "Problem" des Arbeitgebers.
(Wie sagt der Jurist, "unbeachtlicher Motivirrtum"?)
Warum sollte der AG also sagen:
"Du wolltest nicht kommen und kein Geld haben - Du warst nicht da, hier ist dein Geld?"