Autor Thema: [Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen  (Read 2132 times)

UnknownUser

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[Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen
« am: 18.10.2022 17:39 »
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur LVM. Vielleicht sind hier ja ein paar, die dort krankenversichert sind.

Und zwar habe ich gelesen, dass man bei der LVM Rechnungen immer zusammen mit dem Beihilfebescheid einreichen muss. Stimmt das? Ich habe am Freitag einen Beratungstermin bei der LVM, weil ich diese eig sehr ansprechend finde von den Leistungen her. Aber wenn das wirklich so wäre, dass man immer erst nach Erhalt des Beihilfebescheids bei der LVM einreichen könnte, wäre das ja ziemlich unpraktisch. Meine Beihilfestelle ist nicht die schnellste und dann müsste man ja zusätzlich noch ewig auf die Erstattung von der PKV warten...

Vielleicht weiß das ja jemand. Vielen Dank und LG!
« Last Edit: 19.10.2022 01:52 von Admin2 »

MeiLa95

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Antw:[Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen
« Antwort #1 am: 25.10.2022 08:28 »
Hallo,

dass man die Rechnungen zusammen mit dem Beihilfebescheid einreichen muss, stimmt leider. Meine Beihilfestelle ist zum Glück sehr schnell und innerhalb 2-3 Tage habe ich das Geld schon auf meinem Konto und nach ca. einer Woche habe ich schon den Beihilfebescheid. Bei der LVM Versicherung selber dauerte es bei mir bisher auch nur wenige Tage.   

Organisator

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Antw:[Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen
« Antwort #2 am: 25.10.2022 09:24 »
Da der Beratungstermin letzte Woche war, dürfte der TE diese Info beim Beratungstermin erhalten haben. Oder was sagt der TE?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen
« Antwort #3 am: 25.10.2022 13:13 »
..das allein wäre für mich schon ein Grund, nicht bei der LVM abzuschließen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Dch

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Antw:[Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen
« Antwort #4 am: 26.10.2022 17:25 »
Ich kann die Praxis ebenfalls bestätigen, die LVM besteht auf den Beihilfebescheid. Bei der Debeka beispielsweise ist dies nicht notwendig. Was mich aktuell an der LVM irritiert, dass die Abzüge für Rezepte von der Beihilfestelle ebenfalls mit angerechnet werden.
Beispiel:
Medikament A kostet 100 Euro
Die Beihilfestelle erstattet den Beihilfesatz zieht aber 10 Euro ab. Die LVM rechnet nicht mit den 100 Euro sondern mit dem abgezogenen Satz von der Beihilfe und erstattet dann von den 90 Euro die versicherten Prozente.

Matze1986

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Antw:[Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen
« Antwort #5 am: 27.10.2022 07:13 »
..das allein wäre für mich schon ein Grund, nicht bei der LVM abzuschließen...

Dito....zeugt von wenig Kompetenz seitens der LVM

Matze1986

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Antw:[Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen
« Antwort #6 am: 27.10.2022 07:16 »
Ich kann die Praxis ebenfalls bestätigen, die LVM besteht auf den Beihilfebescheid. Bei der Debeka beispielsweise ist dies nicht notwendig. Was mich aktuell an der LVM irritiert, dass die Abzüge für Rezepte von der Beihilfestelle ebenfalls mit angerechnet werden.
Beispiel:
Medikament A kostet 100 Euro
Die Beihilfestelle erstattet den Beihilfesatz zieht aber 10 Euro ab. Die LVM rechnet nicht mit den 100 Euro sondern mit dem abgezogenen Satz von der Beihilfe und erstattet dann von den 90 Euro die versicherten Prozente.

Das ist allerdings so korrekt, sonst würden sie ja Ihren Eigenanteil von 10€ nicht tragen.

Wohngeldtruse

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Antw:[Allg] LVM Krankenversicherung Rechnungen
« Antwort #7 am: 27.10.2022 08:55 »
Ja, die bestehen auf den Beihilfebescheid.
In meinem Fall ist das echt nervig. Die Beihilfestelle braucht knapp 2 Monate! Dann ist das Geld auf dem Konto. Der Bescheid wird mit einem Privatunternehmen verschickt. Dann dauert es nochmal 8-10 Tage bis ich den Beihilfebescheid in der Hand habe und die Rechnungen bei der LVM einreichen kann.

Außerdem wurde in letzter Zeit einiges nicht erstattet, obwohl es als beihilfefähig anerkannt war.