Hallo in die Runde,
ich bin in einem Unternehmen beschäftigt, dass in Anlehnung an den TVöD bezahlt. Die wöchentliche Arbeitzeit beträgt 39 Std.
Jetzt ist es hier bzgl. der Gleitzeit so, dass man freitags lediglich von 07:00 - 15:00 Uhr eine Zeiterfassung möglich ist. Mit Pausenabzug hat man also gar nicht die Möglichkeit auf die 07:48 zu kommen. Von Montag bis Donnerstag geht die Gleitzeit bis 17:00 Uhr, also hat man generell natürlich die Möglichkeit, auf seine Wochenstundenanzahl zu kommen.
Meine Frage hierzu:
Muss es der AG ermöglichen, dass man die Möglichkeit hat, JEDEN Arbeitstag zumindest 07:48 Std. zu arbeiten, oder reicht es aus, wenn man die Möglichkeit dazu hat, auf die 39 Std. pro Woche kommen.
Vielen Dank!