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Arbeitgeberumzug - Prämie möglich wenn man bis zum Ende bleibt?
krille2112:
HI all,
ich arbeite seit 5 Jahren in einem befristeten Verhältnis im öffentlichen Dienst.
Da mein PI jetzt von Köln nach München wechselt, wird unsere Arbeitsgruppe aufgelöst.
Einige Kollegen gehen jetzt natürlich direkt. Ich habe ggf. die Möglichkeit bald zu wechseln, könnte aber ggf. auch später wechseln, was meinen derzeitigen Arbeitgeber sicher sehr entgegenkommen würde. (Ich wurde schon gefragt, ob ich nochmal aufstocken will, weil ich derzeit nur 65% Arbeite)
Aus anderen Bereichen habe ich von Bonuszahlungen gehört, für Mitarbeiter, die "bis kurz vor Ende" bleiben. Weil ja eben Umzug und alles auch noch geregelt werden will.
Weiß jemand ob das im TVL auch möglich ist, und wie da die jeweiligen Regularien sind?
Danke und viele Grüße
WasDennNun:
Kein Regelungstatbestand vom TV-L
Der AG kann es aber natürlich machen.
Albeles:
Da wäre doch bestimmt eine Stufenvorweggewährung möglich. Die kann der AG ja jederzeit widerrufen und das Problem wäre gelöst. Alles eine Sache der Verhandlung. Aber wieso bist Du seit 5 Jahren befristet angestellt?
WasDennNun:
--- Zitat von: Albeles am 20.10.2022 09:59 ---Da wäre doch bestimmt eine Stufenvorweggewährung möglich. Die kann der AG ja jederzeit widerrufen und das Problem wäre gelöst. Alles eine Sache der Verhandlung. Aber wieso bist Du seit 5 Jahren befristet angestellt?
--- End quote ---
Also ich war über 20 Jahre befristet angestellt, da sind 5 Jahre ja schnell erreicht.
Die §16.5 ist sicherlich denkbar, aber hat ja auch seine "Vorgaben" (Bindung qual. Personal z.B.)
Also so einfach willkürlich da was zahlen ist nicht möglich, kann aber als üT Deckmantel genutzt werden.
Albeles:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.10.2022 11:22 ---
--- Zitat von: Albeles am 20.10.2022 09:59 ---Da wäre doch bestimmt eine Stufenvorweggewährung möglich. Die kann der AG ja jederzeit widerrufen und das Problem wäre gelöst. Alles eine Sache der Verhandlung. Aber wieso bist Du seit 5 Jahren befristet angestellt?
--- End quote ---
Also ich war über 20 Jahre befristet angestellt, da sind 5 Jahre ja schnell erreicht.
Die §16.5 ist sicherlich denkbar, aber hat ja auch seine "Vorgaben" (Bindung qual. Personal z.B.)
Also so einfach willkürlich da was zahlen ist nicht möglich, kann aber als üT Deckmantel genutzt werden.
--- End quote ---
Also wenn die Kollegen jetzt schon in Scharen gehen, sollte doch die Begründung locker gegeben sein. Die Frage ist halt ob der AG das überhaupt will. Der AN hätte ja durchaus monetäre Vorteile.
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