Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Rufbereitschaft 4 Wochen im Monat

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Mechtech:
Hallo zusammen,

ist es rechtlich (nach Tarifvertrag) möglich ununterbrochen 4 Wochen Rufbereitschaft zu leisten? Unter anderem auch mehrmals im Jahr.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Viele Grüße
Mechtech

JesuisSVA:
Grundsätzlich ja.

Mechtech:
Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es einen entsprechenden Passus in unserem Tarifvertrag? Vermutlich nicht, und dann per Betriebsvereinbarung geregelt, oder auch nicht.

JesuisSVA:
Es bedürfte eines entsprechenden Passus, der derlei untersagte, wenn man sowas vermeiden wollte.

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