Autor Thema: Urlaubsabgeltung & Stufenaufstieg während Langzeitkrankung  (Read 1212 times)

xxangestelltexx

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Hallo an Alle!

Kann mir jemand von Euch helfen, ob anteilig oder insgesamt alle Urlaubstage vor und nach Stufenaufstieg trotz Langzeiterkrankung  mit Stufenaufstieg abzugelten sind?

Während meiner Langzeiterkrankung habe ich rechnerisch einen Stufenaufstieg vollzogen. Auch auf der Abrechnung zur Corona-Sonderzahlung ( nach über 1Jahr AU) war dieser Stufenaufstieg ersichtlich.
Nun wurde mir eine Abrechnung für die Urlaubsabgeltung zugesandt, in der die gesamten Urlaubstage vor und nach Stufenaufstieg in der niedrigeren Stufe ausbezahlt werden.

Nach §11 BUrlG, ist doch aber die Höhe Urlaubsabgeltung so zu berechnen, wie ich sie bei einem Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte. "Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums  [...]eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.

Ich nahm an, dass mir aufgrund der Langzeiterkrankung kein Stufenaufstieg zusteht, bin jetzt aber überrascht die Corona-Sonderzahlungs-Abrechnung mit Stufenaufstieg zu finden.

Sollte dies relevant sein: Aufgrund von abweichen Ansichten zwischen AG und Krankenkasse wann mein Lohnfortzahlungsanspruch endet, habe ich nicht rechtzeitig meinen Krankengeldbescheid erhalten, sodass ich meinen Anspruch auf Krankengeldzuschuss nicht wahrnehmen konnte.


Vielen Dank für Eure Hilfe!





Isie

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Fand der Stufenaufstieg während des Krankengeldzuschusszeitraumes oder danach statt?

xxangestelltexx

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@Isie

Vielen Dank für Deine schnelle Reaktion.

Nein, der Stufenaufstieg fand leider nicht während des Krankengeldzuschusszeitraumes statt.


Um es konkreter und hoffentlich nachvollziehbarer zu machen:

AU seit Feb eines Jahres -> Stufenaufstieg von 1 in 2 -> Juli  des gleichen Jahres

Dennoch angeblich Anspruch auf Krankengeldzuschuss laut Infoschreiben des AGs.

Und bei Sonderzahlungen - zuletzt Energiepreispauschale im Sept 2022, auch Hinweis Stufe 2


Isie

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Arbeitsunfähigkeitszeiten, für die kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss besteht, zählen bei der Stufenlaufzeit nicht mit. Der Stufenaufstieg hat also nicht stattgefunden. Spätestens bei Wiederaufnahme der Arbeit wäre die Stufe vermutlich korrigiert worden.

FrankFurter

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Hallo,

was mich irritiert, aber vielleicht verstehe ich es auch falsch, die Corona-prämie war doch unabhängig von der Stufe? Und September? Dieses Jahr Februar gab es die 1300 Euro Corona-Prämie und dieses jahr September die Energiepreispauschale?
Prinzipiell ist aber auch zu beachten, dass wenn du so neu bist, dann nach 13 Wochen Krankheit, der Stufenaufstieg auch nicht mehr weitergezählt wird. Insofern wird es schon stimmen, wenn du direkt mit der Krankheit ausgesteuert wurdest.

LG F

xxangestelltexx

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@ Isie @ FrankFurter

vielen herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten! Macht ja auch Sinn, dass man nicht durch Krankheit einen Stufenaufstieg erlangt - ich war, wie geschrieben, nur irritiert durch die Stufe 2 auf den Bezügemitteilungen.

ja, corona & Energiepreispauschale ist unabhängig von der Stufe, da ich jedoch kein Arbeitseinkommen habe, stand auf der Bezügemitteilungen im März und jetzt im September nur die jeweilige Pauschale, sowie obendrüber wie üblich die Eingruppierung inkl. Stufe.

Vielen herzlichen Dank, für Euer Engagement, dass Ihr solche kleinen Unsicherheiten so schnell und fachlich kompetent ausräumt!