Danke für die Antworten!
Hast Du Studierender wirklich eigenständig Forschung betrieben, oder eher angeleitet Teilaspekte bearbeitet?
Ja. Ich arbeite beinahe zu 100% an denselben Dingen, damals und heute. Ich war Werkstudent in einem Forschungslabor, in dem ich ein Projekt leitete. Dieses Projekt ist nun meine Promotion.
Stufen muss man auch vor Vertragsabschluss verhandeln. Förderliche Zeiten kann der AG anerkennen, muss er aber nicht. Aufgrund des Fachkräftemangel werden auch manchmal Stufen vorweg gewährt, aber auch das muss man verhandeln.
Die Anrechnung von förderlichen Zeiten habe ich als unrealistisch eingeschätzt, da wir genügend Bewerber haben und ich auch ohne diese Erfahrung eingestellt worden wäre. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Berufserfahrung von Vorteil für die Tätigkeit ist.
Würdet ihr mir empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren?
Nein, du würdest sang- und klanglos untergehen […]
Wieso? Wegen des geringen Streitwerts? Ich bin ja im Recht, da ich die Arbeitserfahrung habe, sie meinem Arbeitgeber zugute kommt, aber nicht vergütet wird.
[…] und eventuell noch bei deinem AG in Ungnade fallen.
Solche politischen Gründe sehe ich als Hauptproblem.
Und selbst wenn man dir die 1,5 Jahre als „einschlägige Berufserfahrung“ oder als „förderliche Zeiten“ vor Vertragsabschluss anerkannt hätte, wärst du trotzdem nur in Stufe 2 gelandet - eine Ersparnis von einem Jahr. Dem stehen imho Anwaltskosten und Stress nicht im Verhältnis gegenüber.
Die Anwaltskosten sehe ich ebenfalls als weiteres Problem (aufgrund des Risikos, zu scheitern).
Ich sehe hier auch nicht, wo man da jetzt einschlägige Berufserfahrung ableiten könnte. Am Ende müsste man die Tätigkeitsbeschreibungen abgleichen, aber ich denke, da würde nichts zustande kommen.
Ich arbeite praktisch zu 100% an den gleichen Dingen. Ich kann mir keine einschlägigere Tätigkeit auf dieser Welt vorstellen, da ich genau in dem gleichen Projekt in der gleichen Rolle arbeite.
Noch dazu da ich die "Umrechnung auf eine 40h/Woche" nicht ganz verstehe.
Ich habe die abgerechneten Stunden summiert und durch 40h geteilt. Dies ergibt die Anzahl der Arbeitswochen relativ zu einer Vollzeitstelle.
Des Weiteren bist du ein wenig spät dran wenn dein AV seit Anfang des Jahres besteht (Stichwort Ausschlussfrist §37 TV-L).
Es ist für mich ausreichend, wenn eine etwaige Änderung sechs Monate rückwirkend eintritt. Die höhere Stufe kommt mir ja über meine gesamte tarifliche Laufbahn zugute.
Schätze ein Richter wird fragen, wie man Berufserfahrung haben soll, wenn man noch keinen Beruf erlernt hat.
Auszubildende die übernommen werden stehen, vor dem gleichem Problem.
Ich hatte einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Somit ist der Fall anders gelagert als bei Auszubildenenden.
Rehm-Kommentar zum TV-L:Die Beschäftigung als studentische Hilfskraft erfolgt jedoch vor dem berufsqualifizierenden Abschluss, so dass eine Berufserfahrung nicht vorliegen kann. Damit ist die Anerkennung ausgeschlossen. Anders stellt sich die Lage bei der wissenschaftlichen Hilfskraft dar. Deren Einstellung erfolgt erst nach dem Hochschulabschluss. Einschlägigkeit wird meist zu bejahen sein, wenn eine der Qualifikation entsprechende Tätigkeit wahrgenommen wird. […]. Die Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist als Zwischenlösung aus Haushaltsgründen im Hochschulbereich keine Seltenheit. Es ist nicht zu rechtfertigen, wenn die Betroffenen aus Gründen, die sie nicht beeinflussen können, Nachteile hinnehmen müssen.
Quelle:
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlhd_865ff48cb485a040451a4c466958441f%27%5D Nächste Schritte:Vielleicht ist es sinnvoll, nochmal freundlich bei der Personalabteilung nachzufragen? Bislang existiert nur eine sehr kurze Korrespondenz bei meiner Einstellung über das offizielle Formular.
Die Eingruppierungsentscheidung traf übrigens eine Sachbearbeiterin der Personalabteilung. Die Vorgesetzten meines Lehrstuhls erkennen mir die Berufserfahrung vermutlich durchaus an. Ich möchte allerdings ungerne meinen Professor stark in diese etwas mühselige Angelegenheit involvieren.