Autor Thema: [BW] Förderung Arbeitszeit  (Read 4702 times)

Bastel

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Antw:[BW] Förderung Arbeitszeit
« Antwort #30 am: 25.10.2022 15:34 »
Und falls der Beamte vorzeitig verstirbt, müssen seine Nachkommen die Stunden ableisten.

WasDennNun

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Antw:[BW] Förderung Arbeitszeit
« Antwort #31 am: 25.10.2022 15:40 »
Und falls der Beamte vorzeitig verstirbt, müssen seine Nachkommen die Stunden ableisten.
Ne, dann wird das Urlaubsgeld nicht ausgezahlt.

Bastel

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Antw:[BW] Förderung Arbeitszeit
« Antwort #32 am: 25.10.2022 17:33 »
Und falls der Beamte vorzeitig verstirbt, müssen seine Nachkommen die Stunden ableisten.
Ne, dann wird das Urlaubsgeld nicht ausgezahlt.

Welches Urlaubsgeld? :D

Poincare

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Antw:[BW] Förderung Arbeitszeit
« Antwort #33 am: 26.10.2022 08:40 »
Zu den Nachteilen, die ich bisher erlebt habe:
- Kein Weihnachtsgeld, aber angestellte Kollegen, die über die Höhe des Weihnachtsgeldes klagen
- Längere Arbeitszeiten, die meisten Kollegen kommen nach mir und gehen vor mir
- Ich muss mich selbst um meine Arztrechnungen kümmern und teilweise auf meine Rücklagen zugreifen weil die Rückerstattung so lange dauert
- Ich werde nur "befördert", wenn das Eingangsamt angehoben wird, mache aber von den Kollegen im mittleren Dienst mit das Meiste hier und bin nur am Rennen oder übernehme Aufgaben, weil "mach das, wird dir irgendwann helfen"...
- Wenn ich in Pension gehe, kann ich immer wieder zurückgerufen werden. So übrigens bei einigen Lehrern während Corona passiert. Bei uns heißt das Motto "Bis das der Tod euch scheidet!"
- Wir dürfen nicht streiken für mehr Geld, höchstens wenn wir Urlaub dafür nehmen und es in unserer Freizeit machen
Übrigens verdiene ich unterm Strich auch weniger netto, als viele meiner angestellten Kollegen.
Naja Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Leistungszulage. Es geht am Ende ja um das Netto in Summe. Ob das jetzt durch Leistungs- oder Kinderzulage gezahlt wird ist Jeff Bezos beim Bestellen egal. Ebenso geht es um Stundenlohn, nicht Wochenarbeitszeit. Oft (wahrscheinlich nicht immer) gibt es ja Teilzeitmöglichkeiten für beide.
Arztrechnungen sind ehrlich gesagt heutzutage ein Witz, bis auf wenige Ausnahmen. Ich habe 3 Kinder mit versichert und ich muss alles einmal Scannen und kommentarlos hochladen. Größere Rechnungen wurden bisher von Seiten des Rechnungsstellers problemlos gestundet bis die Beihilfe da war, PKV bezahlt sowieso schneller als ich die Rechnung zahlen kann.
Der Dienstherr hat mehr Rechte als ein AG, da stimme ich dir zu, aber es hängt immer damit zusammen wo man arbeitet, wie das ausgestaltet wird. Höchstpension zu erreichen ist je nach Lebensweg nicht einfach, aber man darf auch nicht vergessen, dass Dinge angerechnet werden (je nach Bundesland verschieden). In BW gibt es aktuell schon 2-3 Jahre noch fürs Studium, Wehrdienst wird noch angerechnet und ggf. Vordienstzeiten, wenn sie keine Rente erwirtschaftet haben. Ansonsten könnte man ja noch über das Pensionsalter hinaus weiterarbeiten, um die Pension zu verbessern. Das lohnt sich aber nicht, weil die Pension halt so hoch ist.