Autor Thema: ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?  (Read 2634 times)

Swiss

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ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« am: 21.10.2022 10:58 »
Servus,
ein Wechsel innerhalb TV-L. Bestand: EG11/ St.4. Geplant: entweder EG12 oder EG13.
Welche Stufe bekommt man in beiden Fällen? Danke.

Kaiser80

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #1 am: 21.10.2022 11:15 »
Es interessant bei wem gibt's solche Möglichkeit... Anspruch dürfte nur auf Stufe 1 bestehen, möglich bis zu Stufe 6

WasDennNun

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #2 am: 21.10.2022 11:40 »
Servus,
ein Wechsel innerhalb TV-L. Bestand: EG11/ St.4. Geplant: entweder EG12 oder EG13.
Welche Stufe bekommt man in beiden Fällen? Danke.
Bei einem AG Wechsel hat man da nur einen Anspruch auf Stufe 1
Man kann aber förderliche Zeiten sich anerkennen lassen, muss dies aber vor AV Unterzeichnung gefordert und geklärt haben.

Swiss

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #3 am: 21.10.2022 11:48 »
Servus,
ein Wechsel innerhalb TV-L. Bestand: EG11/ St.4. Geplant: entweder EG12 oder EG13.
Welche Stufe bekommt man in beiden Fällen? Danke.
Bei einem AG Wechsel hat man da nur einen Anspruch auf Stufe 1
Man kann aber förderliche Zeiten sich anerkennen lassen, muss dies aber vor AV Unterzeichnung gefordert und geklärt haben.
der selbe Arbeitgeber bleibt: das Land Baden-Württemberg.

JesuisSVA

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #4 am: 21.10.2022 11:52 »
Also geht es um eine Höhergruppierung. Wer über die grundsätzliche Fertigkeit verfügt, Tabellenbeträge miteinander zu vergleichen, kommt leicht zu dem Ergebnis, dass eine Höhergruppierung aus E11/4 in E12 oder E13 in Stufe 3 führt.

WasDennNun

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #5 am: 21.10.2022 11:52 »
Servus,
ein Wechsel innerhalb TV-L. Bestand: EG11/ St.4. Geplant: entweder EG12 oder EG13.
Welche Stufe bekommt man in beiden Fällen? Danke.
Bei einem AG Wechsel hat man da nur einen Anspruch auf Stufe 1
Man kann aber förderliche Zeiten sich anerkennen lassen, muss dies aber vor AV Unterzeichnung gefordert und geklärt haben.
der selbe Arbeitgeber bleibt: das Land Baden-Württemberg.
Also fragst du nach der Stufe bei einer Höhergruppierung beim gleichem AG?

Von EG11S4 geht es in die EG12S3 und von dort in die EG13S3
Stufenlaufzeiten starten neu.

Swiss

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #6 am: 21.10.2022 12:09 »
Zitat
Also geht es um eine Höhergruppierung.
der Betrieb wird gewechselt, aber der neuer Betrieb gehört auch zum Land Baden-Würt.
Ist das Höhergruppierung? Ok, dann ist das so.

FrankFurter

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #7 am: 25.10.2022 17:31 »
Hallo,

wo steht das denn, dass das vor Unterzeichnung passieren muss? Ich habe in den Akten neulich erst gesehen, dass auch Monate nach Beschäftigungsbeginn, Antrag und Nachweise eingereicht worden sind und dann gab es eine Höherstufung, rückwirkend zu Beschäftigungsbeginn?

Danke Frankfurter

Servus,
ein Wechsel innerhalb TV-L. Bestand: EG11/ St.4. Geplant: entweder EG12 oder EG13.
Welche Stufe bekommt man in beiden Fällen? Danke.
Bei einem AG Wechsel hat man da nur einen Anspruch auf Stufe 1
Man kann aber förderliche Zeiten sich anerkennen lassen, muss dies aber vor AV Unterzeichnung gefordert und geklärt haben.

JesuisSVA

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #8 am: 25.10.2022 17:38 »
§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L. Förderliche Zeiten können bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs berücksichtigt werden. Spätestens mit Besetzung der Stelle besteht kein Erfordernis zur Deckung des Personalbedarfs mehr.

Albeles

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #9 am: 26.10.2022 09:35 »
Wann wäre denn der Aufstieg in Stufe 11/5? Weil von da aus geht es in die 12/5 bzw. 13/5
Manchmal ist es besser erst später zu wechseln, falls dies möglich wäre.

MaryPoppins

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #10 am: 26.10.2022 09:50 »
Wichtiger ist die Frage, ob die aktuelle auszuübende Tätigkeit mit den zukünftigen auszuübenden Tätigkeiten laut Stellenbeschreibung Übereinstimmungen hat, die dann als "einschlägige Berufserfahrung" zu einer höheren Stufe führen kann.
"Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Absatz 2 ist einschlägige Berufserfahrung eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Ausreichend kann aber auch eine gleiche oder gleichartige Tätigkeit sein, vorausgesetzt, sie entspricht in der Wertigkeit der Eingruppierung. Maßgeblich ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret auch für die neue Tätigkeit erforderlich sind und diese prägen; beide Tätigkeiten müssen nach Aufgabenzuschnitt und Niveau zumindest gleichartig sein. Maßstab ist die mit der neuen Tätigkeit konkret verbundene Aufgabe."
16.2.2 (Wieder-)Einstellung von Beschäftigten, die bereits beim selben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis standen
Bei Beschäftigten, die vor ihrer Einstellung bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Land..... standen, werden die früheren Zeiten unter den nachstehend im Einzelnen erläuterten Voraussetzungen des Satzes 2 des § 16 Absatz 2 TV-L bei der Stufenzuordnung berücksichtigt. Die Berücksichtigung dieser Zeiten kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen und entsprechend langer Vorbeschäftigungszeiten - auch dazu führen, dass eine Einstellung sofort in die Endstufe der Entgeltgruppe erfolgt.

Isie

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #11 am: 26.10.2022 09:57 »
Bei einer Höhergruppierung ist das alles ohne Belang. Da es sich laut Sachverhaltsschilderung nicht um einen Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, sondern um die dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beim selben Arbeitgeber handelt, ist es eine Höhergruppierung.

MaryPoppins

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #12 am: 27.10.2022 06:57 »
oben schreibt Swiss: "der Betrieb wird gewechselt, aber der neuer Betrieb gehört auch zum Land Baden-Würt.
Ist das Höhergruppierung? Ok, dann ist das so."
Es gibt ja mehrere "TV-L" Arbeitgeber in Länder, Bezirksregierungen, Polizei, Ministerium..... Da gibt's dann schon neue Verträge

WasDennNun

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #13 am: 27.10.2022 07:16 »
oben schreibt Swiss: "der Betrieb wird gewechselt, aber der neuer Betrieb gehört auch zum Land Baden-Würt.
Ist das Höhergruppierung? Ok, dann ist das so."
Es gibt ja mehrere "TV-L" Arbeitgeber in Länder, Bezirksregierungen, Polizei, Ministerium..... Da gibt's dann schon neue Verträge
Wenn der AG das Land ist und bleibt, dann ist es der gleiche AG.
Wenn jemand nicht weiß, ob er einen AG wechsel hat, dann kann man ihm nicht helfen.
Und wenn man neue Verträge abschließt, obwohl nicht notwendig, dann hat das welche relevanz, bzgl. der Frage HG oder nicht HG?

WasDennNun

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Antw:ein Wechsel innerhalb TV-L. Welche Stufe?
« Antwort #14 am: 27.10.2022 07:51 »
Hallo,

wo steht das denn, dass das vor Unterzeichnung passieren muss? Ich habe in den Akten neulich erst gesehen, dass auch Monate nach Beschäftigungsbeginn, Antrag und Nachweise eingereicht worden sind und dann gab es eine Höherstufung, rückwirkend zu Beschäftigungsbeginn?

Danke Frankfurter
Wenn bei der Einstellung und danach die einschlägige Berufserfahrung nicht erkannt oder anerkannt wurde, dann kann das ja auch korrekt sein.