Guter Punkt, ich lese das so, dass das von Amts wegen geschehen muss, und nicht erst auf Antrag (aber mit Zustimmung des Beamten).
Mitteilungen in Strafsachen, soweit sie nicht Bestandteil einer Disziplinarakte sind, sowie Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sind mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten nach drei Jahren zu entfernen und zu vernichten.
...sofern eben kein Hemmungsgrund besteht.
Folgefrage: Sind dann nicht in allen Personalakten alle FZ zu entfernen, die im Zuge von Einstellungen angefragt worden sind...?
Ergänzung zur Folgefrage: Ja, offensichtlich:
...sind sie ebenso, wie Auszüge aus dem Bundeszentralregister, die bei Einstellung, Übernahme usw. angefordert wurden, nach drei Jahren zu entfernen.