Autor Thema: E11 und E12 gemäß TVÖD  (Read 7065 times)

Dpunkt

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #15 am: 26.10.2022 10:47 »
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

warum "gerade im Falle einer E12"?

Weil die Hürde des Tätigkeitsmerkmals "Maß der Verantwortung" als Heraushebung aus dem TM der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" (E 10 / E 11) beträchtlich ist. Da ist es u.U. einfacher eine E 13 auf Grundlage eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums und entsprechenden Tätigkeiten zu begründen.

@TE: allein die von dir gestellte Frage, ob es sich lohnt zwecks einer Eingruppierungsfeststellungsklage vors AG zu ziehen lässt vermuten, dass es sich nicht lohnt. Ich denke nicht, dass du einem entsprechenden Tatsachenvortrag hinsichtlich der o.g. Problematik gewachsen bist.

Wenn der Betroffene sich seiner Sache sicher ist und sein Recht durchsetzen will, dann gibt es keine andere Möglichkeit. Er muss dem Gericht darlegen und es überzeugen, warum seine Tätigkeit die einer Entgeltgruppe 12 entspricht. Bei uns gab es allerdings auch schon einige Fälle, die nach hinten losgegangen sind.

Börnie

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #16 am: 26.10.2022 22:14 »
Ich bin mir auch absolut sicher, dass Ihr mir alle 5.000 EUR schuldet.
Ich fordere Euch alle daher auf, mir diese Summe bis zum 31.10.2022 auf mein Konto zu überweisen!

heike2106

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #17 am: 27.10.2022 11:57 »
Von jemanden, der eine E11 erhält, würde ich ein Mindestmaß an Selbstrecherche zum Eingruppierungsrecht erwarten.

Deine Fragen, ohne den Ansatz von irgendwelchen Informationen, kann dir niemand beantworten.

Kann auch sein, dass die Stellen alle zu hoch bewertet sind mit E11. So kommt es mir bei der Frage zumindest gerade vor.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #18 am: 27.10.2022 12:50 »
Ich kenne keine Kommune wo 13 Mitarbeiter alle die absolut gleichen Tätigkeiten ausführen.

Nur weil der Kollege in der Kämmerei (zufälligerweise in E11) nun mit E12 bewertet wird, steht dies nicht dem E11 Kollege in Ordnungsamt auch zu.

heike2106

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #19 am: 28.10.2022 07:53 »
In meiner Kommune sind E11 fast nur mindestens Teamleiterstellen.

Sachbearbeiterposten E5 bis E10 (auch Ingenieure mit Bachelor/die wir nicht mehr finden).

Daher frage ich mich schon, in welchen Bereich man arbeitet, wo sämtliche Sachbearbeiter alle die E11 erhalten oder gar E12.


Alien1973

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #20 am: 28.10.2022 08:17 »
Bei uns (knapp 50.000 Einwohner) sind alle Sachbearbeiterstellen von Ing. oder Architekten im Bauamt mit E11 vergütet. Manche Stellen sogar mit E12.

Ich selber bin mit Stufe 5 eingestellt worden ohne vorher jemals im ÖD gearbeitet zu haben. Also man kann schon wenn man denn will. Denn Stufe 4 war meine Mindestforderung damit ich überhaupt die Stelle annehme, Stufe 5 war sogar das Angebot der Stadt. Wollten mich wohl unbedingt haben....  ;D

WasDennNun

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #21 am: 28.10.2022 08:47 »
In meiner Kommune sind E11 fast nur mindestens Teamleiterstellen.

Sachbearbeiterposten E5 bis E10 (auch Ingenieure mit Bachelor/die wir nicht mehr finden).

Daher frage ich mich schon, in welchen Bereich man arbeitet, wo sämtliche Sachbearbeiter alle die E11 erhalten oder gar E12.
Offensichtlich in Bereichen wo höherwertige Tätigkeiten auszuüben sind.
Bei uns sind es zB. diverse IT Fachkräfte die in der 12 einzugruppieren sind.

Insider2

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Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
« Antwort #22 am: 28.10.2022 13:02 »
In meiner Kommune sind E11 fast nur mindestens Teamleiterstellen.

Sachbearbeiterposten E5 bis E10 (auch Ingenieure mit Bachelor/die wir nicht mehr finden).

Daher frage ich mich schon, in welchen Bereich man arbeitet, wo sämtliche Sachbearbeiter alle die E11 erhalten oder gar E12.

Was sind Sachbearbeiter? Was sind Teamleiter? Die angeführten Begrifflichkeiten sind doch überhaupt nicht eingruppierungsrelevant und entsprechen einem Vergleich von Äpfeln und Birnen. Ich kann das Kind doch nennen wie ich will. Die Eingruppierung richtet nach § 12 TVöD i.V.m. mit dem TVEntgO und gut ist.
« Last Edit: 28.10.2022 13:09 von Insider2 »