Autor Thema: Arbeitgeberwechsel - einschlägige Berufserfahrung anerkannt?  (Read 3358 times)

DLMCM

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Hallo zusammen,

ich habe eine mündliche Jobzusage bei einer Bundesbehörde bekommen. Beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt/habe ich verstanden, dass ich meine erworbene Stufe 3 mitnehmen kann.

Nun liegt mir der Arbeitsvertrag vor. Da steht, der Arbeitgeber würde meine bisherige Berufserfahrung nicht anerkennen. Das heißt EG 6, Stufe 1 TVÖD mit der Begründung, dass ich davor in der EG 4 beschäftigt war und die Beschäftigung länger als sechs Monate her ist. Nun bedeutet EG 6, Stufe 1 TVÖD allerdings sogar eine Verschlechterung zu EG 4, Stufe 3 TVÖD. Ich habe 2 Jahre in der freien Wirtschaft eine Tätigkeit ausgeübt, die sich mit der Tätigkeit der beworbenen Stelle deckt. Hierzu wurde bei der Ablehnungsbegründung keine Stellung genommen.

Ich habe nun recherchiert. Mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch auf Stufe 3 habe. Der Arbeitgeber KANN mir allerdings entgegen kommen. Was zeigen eure Erfahrungen? Sind die Bundesbehörden wohlwollend? Die Tatsache, dass ich mich mit Stufe 1 sogar verschlechtere zu EG 4 Stufe 3 TvöD macht mir zu schaffen. Dass ich EG 4 Stufe 3 erhalten habe, ist schon 5 Jahre her. Danach war ich in der freien Wirtschaft und habe ein Gehalt von ca.  EG 6, Stufe 3 TvöD bekommen. Ich stehe somit schlechter dar, als vor 5 Jahren. Meint ihr, ich könnte zumindest eine Zulage verhandeln, dass ich zumindest das Gehalt von EG 4, Stufe 3 bekomme? Der Gehaltsnachweis liegt dem Arbeitgeber vor. Da sieht er ja, dass mein Marktwert vor 5 Jahren höher ist, als das was er mir nun bieten möchte.

Dieser Job ist aufgrund der Tätigkeit sehr interessant für mich. Wenn das Gehalt irgendwie doch stimmen könnte, würde ich diesen gerne annehmen und wäre sehr unglücklich, wenn ich aufgrund des Geldes ablehnen müsste.

Ich habe an die Personalabteilung vor einer Woche geschrieben, allerdings noch keine Antwort bekommen. Vielleicht ist hier ja jemand von der Personalabteilung oder hat Erfahrungswerte.

Vielen Dank!

E15TVL

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Einschlägige Berufserfahrung liegt nicht vor, also wäre eine Einstufung in Stufe 1 folgerichtig. Du könntest dir deine Erfahrung als „förderliche Zeiten“ anerkennen lassen, dazu musst du beim AG aber ein Personaldeckungsproblem herbeiführen. Dazu könntest du sagen „Entweder Stufe 3 oder ich unterschreibe nicht“ und auf § 16 Abs. 2 Satz 3 verweisen. Ganz wichtig: Vor Vertragsabschluss! Danach geht das nicht mehr.

Ob dein AG einlenkt, ist schwierig zu beurteilen. Erfahrungsgemäß stehen in den unteren Entgeltgruppen genügend Bewerber zur Verfügung.