Autor Thema: Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung  (Read 2999 times)

hope

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Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« am: 22.10.2022 16:23 »
Hallo Zusammen,

ich würde euch um eine kurze Info bitten.

Ich überlege gerade, ob ich meine wöchentlich Arbeitszeit reduzieren soll, bzw. auf eine 4-Tage-Woche.
Von 40,1 auf 35,1 oder 36,1... je nachdem.

Meine Frage dazu, kann ich eine Reduzierung verlangen?
Und wenn ja, kann ich die 35,1 oder 36,1 auf 4 Tage verteilen?
Sind z. B. 9 Stunden Arbeitszeit täglich erlaubt?

Vielen lieben Dank!

Liebe Grüße,
hope
« Last Edit: 10.11.2022 01:22 von Admin2 »

hope

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #1 am: 23.10.2022 03:08 »



Kann mir denn niemand weiterhelfen?  :-[

ike

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #2 am: 23.10.2022 05:09 »
Beantragen und gut ist.

Tagelöhner

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #3 am: 23.10.2022 07:42 »
Ja Du kannst diese Verlangen. § 11 TV-L Abs. 1 und 2 sind dafür maßgeblich.

Falls sich der Arbeitgeber querstellt musst Du aber deinen Anspruch über das Teilzeit- und Befristungsgesetz durchsetzen. Hier besteht unter den dortigen Festlegungen Anspruch auf dauerhafte Reduzierung und zeitlich befristete Reduzierung der Arbeitszeit (sog. Brückenteilzeit). Meines Wissens hat sich in der Rechtssprechung aber eine Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens 10% durchgesetzt, um den Wechsel auf eine 4-Tage-Woche verlangen zu können, da ansonsten von einer rechtsmissbräuchlichen Verwendung des Anspruchs zur Erzwingung der 4-Tage-Woche ausgegangen werden kann. Dabei erhöht sich dann die tägliche Regelarbeitszeit entsprechend.

9 Stunden täglich sind erlaubt und stellen auch keinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar.


hope

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #4 am: 25.10.2022 09:28 »



Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Mir wurde inzwischen mitgeteilt, dass ich bei einem Wechsel auf eine 4-Tage-Woche auf 32 Stunden reduzieren müsste.

 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


 :-[ :-[ :-[

JesuisSVA

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #5 am: 25.10.2022 09:33 »
Das ist Unsinn, denn das ArbZG begrenzt die Arbeitszeit an einem Tag auf maximal 10 Stunden, wenn die werktägliche durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet. Es sind regelmäßig 6 Werktage pro Woche, das macht 48 Stunden pro Woche. Man muss nicht mal auf einen der gesetzlichen Ausgleichszeiträume abstellen, der Ausgleich wird ja bereits innerhalb der jeweiligen Arbeitswoche hergestellt.

hope

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #6 am: 25.10.2022 10:09 »
Okay...

Die Auskunft habe ich von jemandem bekommen, der in leitender Position die Personalbelange von Angestellten bearbeitet. Und das schon seit immer quasi...    :-X :-\


« Last Edit: 10.11.2022 01:23 von Admin2 »

WasDennNun

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #7 am: 25.10.2022 10:54 »


Okay...

Die Auskunft habe ich von jemandem bekommen, der in leitender Position die Personalbelange von Angestellten bearbeitet. Und das schon seit immer quasi...    :-X :-\
Das zeigt einmal mehr, was für unfähige Menschen in diesem Bereich im öD angestellt sind.

Um so schöner ist doch dann die Frage, welche Mathematik in seinem kleinem Universum gilt:
36h pro Woche  geteilt durch 6 Werktage macht mehr als 8h pro Werktag?
Wäre nett wenn du seine Looser Antwort hier rein postest.
Und kannst Ihn gleich fragen, ob jetzt alle eine Abmahnung bekommen, wenn sie in der Gleitzeit die 8 h überschreiten? :-X

Tagelöhner

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #8 am: 25.10.2022 18:05 »
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Mir wurde inzwischen mitgeteilt, dass ich bei einem Wechsel auf eine 4-Tage-Woche auf 32 Stunden reduzieren müsste.

 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


 :-[ :-[ :-[

Lass Dich nicht veräppeln und mit vielleicht vorgeschobenen Gründen abwimmeln. Personaler wollen im Falle einer gewünschten Viertagewoche gerne eine höhere Einsparung von Personalkosten rausholen. Oft besteht auch schlicht kein Interesse, Personal zu beschäftigen, dessen tägliche Regelarbeitszeit aufgrund des Teilzeitmodells von deren selbstgesteckten Norm (100% verteilt auf 5 Tage) abweicht. Denkbar wäre auch, dass man versucht einen freiwerdenden Stellenanteil von 20% zu erreichen, weil damit wieder einfacher neue Stellen geschaffen werden können.

Vielleicht ist es aber auch schlicht nur mal wieder Unwissenheit bzgl. des Arbeitszeitgesetzes, JesuisSVA bzw. Spid haben dazu ja schon alles gesagt.

hope

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #9 am: 09.11.2022 13:51 »
Hallo Zusammen,

kann mir noch jemand einen Tip geben?
Mir wurde geraten, den Antrag auf Teilzeit erstmal mit Befristung zu stellen.
Also z. B. für 1 Jahr.

Wenn ich schreibe, dass die Befristung vorerst bis z. B. 31.12.2023 gelten soll, was passiert dann?

Vielen Dank!

hope
« Last Edit: 10.11.2022 01:23 von Admin2 »

mrfox

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #10 am: 09.11.2022 14:35 »


Hallo Zusammen,

kann mir noch jemand einen Tip geben?
Mir wurde geraten, den Antrag auf Teilzeit erstmal mit Befristung zu stellen.
Also z. B. für 1 Jahr.

Wenn ich schreibe, dass die Befristung vorerst bis z. B. 31.12.2023 gelten soll, was passiert dann?

Vielen Dank!

hope

Du hast anschließend Anspruch auf Vollzeit Beschäftigung oder kannst vor Ende eine Verlängerung der Teilzeit beantragen.

hope

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #11 am: 21.11.2022 08:56 »


Hallo Zusammen,

kann mir noch jemand einen Tip geben?
Mir wurde geraten, den Antrag auf Teilzeit erstmal mit Befristung zu stellen.
Also z. B. für 1 Jahr.

Wenn ich schreibe, dass die Befristung vorerst bis z. B. 31.12.2023 gelten soll, was passiert dann?

Vielen Dank!

hope

Du hast anschließend Anspruch auf Vollzeit Beschäftigung oder kannst vor Ende eine Verlängerung der Teilzeit beantragen.



Danke! Gibt es eine Begrenzung der Befristung?
Also könnte ich rein theoretisch jedes Jahr wieder neu beantragen?
Der Änderungsvertrag läuft nun erstmal für 1 Jahr.

Tagelöhner

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #12 am: 21.11.2022 16:56 »
Wenn die Begründung des Teilzeitarbeitsverhältnisses aus dem TzBfG abgeleitet wird, wäre nach dem Auslaufen der befristeten Teilzeit aber eine Berufung des Arbeitsgebers auf die gesetzliche Sperrfrist denkbar, wenn ich richtig informiert bin. Dies würde einen erneuten Anspruch erstmal für 2 Jahre oder so blockieren. Bitte aber nochmal selber im Gesetz nachlesen.

hope

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Antw:Frage bzgl. evtl. Stundenreduzierung
« Antwort #13 am: 22.11.2022 08:22 »
 :o Oh je... Das muss ich gleich nochmal abklären...
Danke für den Hinweis!!!