Autor Thema: Kündigungsfrist bei Praktikantenvertrag und später Festanstellung  (Read 1612 times)

Praktikantenvertrag

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Hallo alle zusammen,
ich habe im Oktober 2017 einen Praktikantenvertrag nach TVÖD unterzeichnet, welcher 1,5 Jahre andauerte.
Danach wurde ich beim gleichen Arbeitgeber weiterangestellt und habe inzwischen einen unbefristeten Vertrag. In meinem Änderungsvertrag steht, dass sich das Arbeitsverhältnis nach dem TVÖD BT-K und VKA bestimmt.

Nun frage ich mich, wie lang meine Kündigungsfrist ist.
Da ich nun seit 5 Jahren beim gleichen Arbeitgeber angestellt bin, müsste ich meiner Berechnung nach 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Quartals haben. Sprich, der frühste Zeitpunkt zu dem man mir kündigen könnte bzw. ich kündigen könnte, ist der 31.3.23, sofern die Kündigung noch dieses Quartal geschrieben wird.
Ist das so korrekt?
Oder ändert sich die Kündigungsfrist dadurch, dass ich 1,5 Jahre von den 5 Jahren einen Praktikantenvertrag hatte?

Ich bedanke mich im Voraus.

Emmi87

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Schau mal was in deiner Lohnabrechnung steht. Und zwar müsste dort das Eintrittsdatum
Stehen. Das wäre theoretisch relevant

Praktikantenvertrag

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Schau mal was in deiner Lohnabrechnung steht. Und zwar müsste dort das Eintrittsdatum
Stehen. Das wäre theoretisch relevant

Hallo!
Auf der Lohnabrechnung steht Eintritt: 01.10.2017

JesuisSVA

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Es gibt keinen "Praktikantenvertrag nach TVÖD", denn Praktikanten sind explizit vom Geltungsbereich ausgeschlossen, § 1 Abs. 2 lit h) TVÖD. Du kannst aber einen Vertrag über ein Praktikum abgeschlossen haben und in diesem die teilweise oder vollständige Anwendung des TVÖD auf das Praktikumsverhältnis vereinbart haben. Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 TVÖD. Das ist die beim selben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Festzustellen wäre also, ob das Praktikumsverhältnis ein Arbeitsverhältnis war. Dies wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn bei diesem der Tausch von Arbeitsleistung gegen Geld im Vordergrund stand.

Praktikantenvertrag

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Es gibt keinen "Praktikantenvertrag nach TVÖD", denn Praktikanten sind explizit vom Geltungsbereich ausgeschlossen, § 1 Abs. 2 lit h) TVÖD. Du kannst aber einen Vertrag über ein Praktikum abgeschlossen haben und in diesem die teilweise oder vollständige Anwendung des TVÖD auf das Praktikumsverhältnis vereinbart haben. Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 TVÖD. Das ist die beim selben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Festzustellen wäre also, ob das Praktikumsverhältnis ein Arbeitsverhältnis war. Dies wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn bei diesem der Tausch von Arbeitsleistung gegen Geld im Vordergrund stand.

Hallo!
Danke für deine Antwort.
Laut dem Praktikantenvertrag fand die Vergütung angelehnt an den TVÖD statt und ich erhielt eine Aufklärung über die Dienstpflichten für Angestellte nach TVÖD.
Bedeutet das dann, dass meine Annahme, dass die Kündigungsfrist sich an den 5 Jahren orientiert und somit 3 Monate zum Ende des Quartals beträgt, richtig ist?

JesuisSVA

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Wenn seinerzeit der Tausch von Arbeitsleistung gegen Geld im Vordergrund stand, handelte es sich höchstwahrscheinlich um ein Arbeitsverhältnis und Deine Annahme ist zutreffend.

tina92

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Wenn seinerzeit der Tausch von Arbeitsleistung gegen Geld im Vordergrund stand, handelte es sich höchstwahrscheinlich um ein Arbeitsverhältnis und Deine Annahme ist zutreffend.
Gilt das dann auch für Ausbildungsverhältnisse?

JesuisSVA

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Du meinst bei solchen Verhältnissen, bei denen die Ausbildung und nicht die Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht? Und erledigt sich damit Deine Frage?

tina92

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Es gibt ja auch Praktikumsverhältnisse, auf die der Mindestlohn keine Anwendung findet. Meine bisherige Meinung war, das Praktikanten kein Arbeitsverhältnis haben (zumindest sind Praktikanten beim Geltungsbereich TVöD ausgenommen).

JesuisSVA

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Was habe ich denn weiter oben ausgeführt?

tina92

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Das habe ich ja nicht in Abrede gestellt. Habe nur ausgeführt, was Grundlage meiner bisherigen Meinung war. Ich bin ja lernfähig