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Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
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Autor
Thema: Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (Read 3599 times)
Cal
Newbie
Beiträge: 2
Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
«
am:
23.10.2022 17:01 »
Hallo, mir wurde von meiner Behördenleitung eine andere (höherwertigen) Tätigkeit für sechs Monate zur Probe übertragen. Nun sind die sechs Monate rum und ich habe die Tätigkeit dauerhaft übertragen bekommen.
Mit der dauerhaften Übertragung wechselt meine Entgeldgruppe von TV-H 6 zu TV-H 9a.
Habe ich Anrecht auf eine rückwirkende Hochstufung oder eine Zulage für die Zeit der Erprobung?
Grüße Cal
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JesuisSVA
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Beiträge: 1,594
Antw:Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
«
Antwort #1 am:
23.10.2022 17:06 »
Dir stand für die Dauer der nur vorübergehenden Übertragung eine Zulage nach § 14 TV-H zu.
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Cal
Newbie
Beiträge: 2
Antw:Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
«
Antwort #2 am:
24.10.2022 19:22 »
Zitat von: JesuisSVA am 23.10.2022 17:06
Dir stand für die Dauer der nur vorübergehenden Übertragung eine Zulage nach § 14 TV-H zu.
Danke für die schnelle Antwort. Kannst du mir § 14 vielleicht in "einfache Sprache" übersetzen? was bedeutet z.B.
4,5 v.H.
?
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JesuisSVA
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Beiträge: 1,594
Antw:Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
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Antwort #3 am:
24.10.2022 19:30 »
Dir stand für dem Zeitraum der vorübergehenden Übertragung eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem Entgelt der E9a und dem Entgelt der E6 der jeweiligen Stufe zu. 4,5 v.H. bedeutet 4,5 von Hundert vulgo 4,5 Prozent.
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