Gibt es grundsätzlich auch bei Beschäftigung nach TV-L einen Anspruch auf Teilzeit der sich aus TzBfG ableiten lässt?
Wir haben akuten Personalmangel in meinem technischen Bereich, vor allem auch durch eine restriktive Personalpolitik verursacht (viele befristete Stellenausschreibungen und in Folge fast keine Bewerber, notwendige Stellen werden nicht genehmigt außer in der aufgeblähten Verwaltung) und eine anhaltend sehr hohe und fachliche anspruchsvolle Arbeitsdichte (keine ruhige Kugel). Ich würde gerne unter anderem zum längerfristigen Erhalt der eigenen Gesundheit unbefristet von 39,5h auf 35h reduzieren, möglichst wegen längerer Anfahrt verteilt auf 4 Tage (Freitag weg) um einen positiven Effekt zu erzielen. Erste gesundheitliche Probleme (Hörsturz etc.) zeichnen sich stressbedingt bereits ab. Warum 35h? Es entspricht meiner in der Praxis üblichen Arbeitszeit, da ich sehr regelmäßig seit Jahren 8,75 - 9 Std. an den Tagen Mo-Do Netto arbeite und Freitags in der Regel kürzer (6 Std.). Dieser Tag würde dann idealerweise künftig entfallen.
Wie sollte man das begründen um möglichst hohe Chance auf Genehmigung zu erlangen? Pflegefall liegt nicht vor. Kinder sind bereits recht groß wobei die kleinere (15) noch erhöhte Aufmerksamkeit braucht wegen schulischer Probleme (daher Besuch einer Sonderberufsfachschule). Meine Frau hat ebenfalls bereits 4-Tage-Woche und Freitags frei, daher bietet sich das sehr gut an. Der Arbeitgeber wirbt in Stellenausschreibungen regelmäßig mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. Ich rechne aber mit wenig Begeisterung bei einem entsprechenden Antrag auf Teilzeit, auch da ich mich durchaus zu den Leistungsträgern zähle und auch so wahrgenommen werde in etlichen Gesprächen.