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Beihilfeanspruch bei AG-Wechsel (Bayern)

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Fitsch:
Ein Beschäftigter (Beschäftigungszeit im engeren Sinn 01.10.2002; im weiteren Sinn 01.09.1997) wechselt zum 1.1. seinen AG (beides Kommunalverwaltungen).
Es besteht beim bisherigen AG ein Anspruch auf Beihilfe - ist dieser beim unmittelbaren Wechsel zu einem anderen AG (beide TVöD) übertragbar?

Vorab vielen Dank.

Fragmon:
Da das Arbeitsverhältnis beim einem Wechsel erlischt und somit der Besitzstand verloren gehen sollte, denke ich nein.

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