Der Gesetzentwurf wurde am 18.01.2023 im Thüringer Landtag eingebracht.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#
Meine Fresse, da hat wieder jemand im TFM den Abakus glühen lassen und Zahlen in den Raum geworfen, um es irgendwie zu schaffen, das durch das neue Gesetz (zumindest nach deren Berechnung) die verfassungsgemäße Alimentation gewährt wird. Man muss aber leider kein großer Mathematiker sein um festzustellen, dass schon die gewählten Zahlen für Unterkunft einer Familie mit Bürgergeld viel zu gering sind. Da wird fabuliert, dass man die Werte, insbesondere die Heizkosten, aus dem Jahr 2021 nimmt und aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Sicherheitsaufschlag von 10 % annimmt für das Jahr 2023. Im Jahr 2022 sind die Energiekosten aber bereits um teilweise 60 % gestiegen. Wie das TFM zudem selbst bemerkt, wird dies in 2023 nochmals steigen. Wie in aller Welt kommt man bloß auf diese 10%?
Naja, klar, man muss es halt irgendwie schön rechnen und macht man auch, um am Ende dann den Mindestabstand zur Grundsicherung von 115 % einzuhalten und man kommt tatsächlich auf wahnsinnige 116 %, bravo! Der ehemalige Präsident der USA George W. Bush würde sicher sagen: "Mission Accomplished"! Aber wie wir wissen irrte auch er.
Und das ganze funktioniert auch nur, weil man 3000 steuerfrei auszahlt, ohne die sind es nämlich nur (nach den Zahlen des TFM wohlgemerkt) 7,61% über dem Sozialhilfeempfänger und damit bereits weeeeeeeeeeeeeit unter dem Mindestabstand. Nimmt man also tatsächliche vor allem realistische Zahlenwerte für Energiekosten, wird man wohl nicht nur unter den 115% landen, sondern unter 100%.
Was ich zudem nicht verstehe aber da wird mich hier sicher jemand aufklären können, weshalb werden die Kinderbetreuungskosten bei der Berechnung des Grundsicherungsbedarfs als Einnahme erfasst aber beim Beamten nicht als Ausgabe abgezogen? Sicher, es wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens angerechnet aber dies dient ja nur der Ermittlung des Nettoeinkommens, es muss doch eigentlich als zwangsläufige Ausgabe wieder vom Netto abgezogen werden, denn die Lebenshaltungskosten und Kinderbetreungskosten müssen ja von eben diesem steuerlichen Netto erst einmal bestritten werden. Nach der Berechnung des TFM würde ja m.E. davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreungskosten vom Brutto bezahlt werden, dieses bekommt ja aber niemand ausgezahlt. Ist mir schleierhaft aber die ganze Berechnung scheint wie ein schöner Zaubertrick aber dabei bleibt es eben, es ist nur ein Trick und mehr nicht.
Nichtsdestotrotz ist es ein richtiger Schritt, ein sehr sehr sehr sehr sehr sehr kleiner Schritt aber ein richtiger.
Im Übrigen kann man durch die Berechnung des TFM auch herauslesen, dass die Besoldung in 2022 definitiv verfassungswidrig ist, vielen Dank dafür, da habt ihr euch einen Bärendienst erwiesen. Denn das TFM behauptet einfach, dass in 2022 der Abstand zur Grundsicherung auch i.H.v. 116% gewahrt ist, eine Berechnung fehlt aber. Aber gab es da nicht auch bereits die Inflation? Und wenn für 2023 eine Erhöhung von 3,25% zzgl. 3000€ steuerfreier Zahlung erst zum Überschreiten der 115%-Grenze führt, wie soll dann eine Erhöhung von 2,8% im Dezember wohlgemerkt und ohne Sonderzahlung ebenfalls zu einem Abstand von 116% führen? Zudem gab es Sonderzahlungen für Hartz4 Empfänger und es gab lediglich eine Steigerung der Besoldung von 2,8% ab Dezember 2022, d.h. für 11 Monate gab es nichts. Einen Abstand von 116 % wie behauptet kann daher nicht einmal das TFM mit ihren Zauberkräften errechnen und tut es bewusst auch nicht. Da ist behaupten einfach sinnvoller. Die Richter werden sich freuen und das ganze ding zerlegen. Freue mich auf meine Nachzahlungen für frühere Jahre!
Zusammenfassung:
Unter Berücksichtigung der Besoldungsanpassungen in 2021, 2022 und selbst 2023 und der Inflationswerte der entsprechenden Jahre, ist die Besoldung in Thüringen massiv verfassungswidrig und alle Beamten werden deutlich unteralimentiert. Die vorgesehene Erhöhung und die steuerfreien Zahlungen sind viel zu gering, sie schaffen nicht einmal einen Inflationsausgleich, geschweige denn können sie eine verfassungsgemäße Besoldung herbeiführen. Das TFM hat den Abakus verkehrtherum gehalten, kann passieren, darf es aber nicht! Viel spaß mit der nächsten Klagewelle.