Autor Thema: [TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%  (Read 33119 times)

Versuch

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #15 am: 24.12.2022 08:08 »
Lese ich es richtig, dass. Den Richtern diese kleine Erhöhung reicht um (zwar an der unteren Grenze) amtsangemessene Besoldung zu gewähren?
Dachte bisher da muss eine deutlich höhere Erhöhung her?

SwenTanortsch

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #16 am: 24.12.2022 12:59 »
Die sog. neuen Länder alimentierten, bevor ab 2021 der sachwidrige Zulagenunsinn eingesetzt hat, insgesamt tendenziell noch "am wenigsten" sachwidrig. So betrug die Differenz zwischen Mindest- und gewährter Nettoalimentation 2020 in

Sachsen-Anhalt 9,8 %
Sachsen 10,3 %
Thüringen 12,3 % und
Mecklenburg-Vorpommern 15,0 %

Brandenburg hatte sich mit 19,2 % bereits in das untere Feld aller Länder einsortiert.

Insofern werden jene 3,25 % nicht ansatzweise ausreichend sein, um wieder zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren. Aber sie sind zumindest ein erstes Zugeständnis, das dem kostanten Druck insbesondere des tbb geschuldet ist.

Versuch

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #17 am: 24.12.2022 22:39 »
Dann macht die Aussage der Richter aber 0 Sinn.
Man kann ja sagen, richtige Richtung usw., Aber trotzdem müsste man dann klar auf die viel zu geringe Erhöhung hinweisen.
Ich lese hier eher das Gegenteil

SwenTanortsch

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #18 am: 25.12.2022 08:42 »
Hm, was man "muss" und was nicht, bleibt ja jeder Gewerkschaft oder jedem Verband selbst überlassen. Die von mir genannten Prozentwerte beruhen auf Berechnungen, die sich eng an die aktuelle bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung angelehnt haben (nur die realitätsgerechten Beträge der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie der Sozialtarife fehlten, da sie zu jenem Zeitpunkt als lange Reihe nur für Thüringen vorlagen, sodass die Prozentwerte insgesamt zu gering sind); und jene Berechnungen sind in dem bekannten DÖV-Beitrag in jedem Posten transparent gemacht worden. Ich gehe davon aus, dass der TRB jedoch anders als der tbb keine aktuellen Berechnungen vorgenommen hat; denn das ist nach meiner Erfahrung weiterhin in Beteiligungsverfahren eher der Normalfall, also dass dort von den Gewerkschaften und Verbänden zumeist eher keine konkreten Berechnungen vorgenommen werden. Entsprechend äußert sich der TRB kritisch, aber eben nicht konkret kritisch und schließt er sich den konkreten Forderungen des tbb an (s. S. 2 unten). Darin sollten die Aussagen des TRB Sinn machen oder ihren Sinn enthalten: Seine Aussagen sind politisch zu lesen; sie bleiben hinsichtlich der konkreten Prüfbeträge im Ungefähren, um auf dieser Grundlage konkrete Forderungen zu stellen.

HansDampf

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #19 am: 04.01.2023 17:07 »
Hat sich hier schon wieder etwas getan?

semper fi

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #20 am: 12.01.2023 19:15 »
Hat sich hier schon wieder etwas getan?

Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.

amorph82

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #21 am: 12.01.2023 20:47 »
Das sind doch mal gute Ansätze, die da in einigen Bundesländern diskutiert werden. Gibt es ähnliche Bestrebungen aktuell auch in NRW? Ist da jemand gerade auf dem aktuellen Stand?

Big T

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #22 am: 13.01.2023 09:22 »
für sachgerecht würde ich empfinden, wenn die Besoldung zukünftig an Bürgergeld/Inflation als Basis für Veränderungen gekoppelt wäre und gleichzeitig bei Tarifrunden stets NUR über dass jeweilige Tarifgebiet gesprochen wird, also Beamte ("Übertragung des Ergebnisses") nicht Gegenstand von Kalkulationen sind und damit außen vor gelassen werden .

CK7985

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #23 am: 13.01.2023 10:37 »
Hat sich hier schon wieder etwas getan?

Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.

Welchen Sinn hätte eine Verrechnung? Dann stellt man ab 2024 erneut stark verfassungwidrige Verhältnisse her? Dann bestünde doch wieder kein Unterschied zum aktuellen Zustand. Die Erhöhung resultiert doch vorrangig aus dem notwendigen Abstandsgebot und damit der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation. Die Differenz zwischen gewährter Netto- und Mindesalimentation würde dann nicht verringert von inflationsbereinigten Zahlen mal ganz abgesehen.

semper fi

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #24 am: 13.01.2023 14:01 »
Hat sich hier schon wieder etwas getan?

Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.

Welchen Sinn hätte eine Verrechnung? Dann stellt man ab 2024 erneut stark verfassungwidrige Verhältnisse her? Dann bestünde doch wieder kein Unterschied zum aktuellen Zustand. Die Erhöhung resultiert doch vorrangig aus dem notwendigen Abstandsgebot und damit der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation. Die Differenz zwischen gewährter Netto- und Mindesalimentation würde dann nicht verringert von inflationsbereinigten Zahlen mal ganz abgesehen.

Naja, zunächst einmal dürfte eine Erhöhung von 3,25% schon bei weitem nicht ausreichen um eine verfassungsgemäße Alimentation herbei zu führen. Das ist Punkt eins. Wenn aber bei der nächsten Tarifverhandlung ein Plus von 5 % für die Tarifbeschäftigten herauskäme und das dann auf die Beamten übertragen werden soll, dann will man natürlich nicht die 5% nochmal oben drauf geben zu den 3,25%, sondern nur die Differenz. Insgesamt bleibt es bei der Verfassungswidrigkeit, um die zu vermeiden müsste man inflationsbereinigt wahrscheinlich um die 15 % oder mehr anheben aber das ist natürlich viel zu teuer für Frau Taubert. Verfassungsbruch ist da ein doch viel einträglicheres Geschäft. Ich würde mir ja wünschen, dass auf Verfassungsbruch Haftstrafe steht, dann würden sich die Herrschaften in der Politik viel eher mal bewegen.

Nordlicht97

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #25 am: 13.01.2023 14:14 »

Verfassungsbruch


Das ist der springende Punkt.
Es ist Verfassungsbruch. Und es interessiert niemanden in den Regierungen.

Andere bezahlen ihre Steuern nicht gesetzeskonform und kommen dafür in den Bau.
Wenn aber eine Regierung tausenden von Beamten verfassungswidrig(!) Geld vorenthält oder sogar wegnimmt (Streichung von Sonderzahlungen etc.) passiert... nichts.

Dernoob93

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #26 am: 20.01.2023 07:14 »
Der Gesetzentwurf wurde am 18.01.2023 im Thüringer Landtag eingebracht.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#

semper fi

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #27 am: 20.01.2023 10:58 »
Der Gesetzentwurf wurde am 18.01.2023 im Thüringer Landtag eingebracht.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#

Meine Fresse, da hat wieder jemand im TFM den Abakus glühen lassen und Zahlen in den Raum geworfen, um es irgendwie zu schaffen, das durch das neue Gesetz (zumindest nach deren Berechnung) die verfassungsgemäße Alimentation gewährt wird. Man muss aber leider kein großer Mathematiker sein um festzustellen, dass schon die gewählten Zahlen für Unterkunft einer Familie mit Bürgergeld viel zu gering sind. Da wird fabuliert, dass man die Werte, insbesondere die Heizkosten, aus dem Jahr 2021 nimmt und aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Sicherheitsaufschlag von 10 % annimmt für das Jahr 2023. Im Jahr 2022 sind die Energiekosten aber bereits um teilweise 60 % gestiegen. Wie das TFM zudem selbst bemerkt, wird dies in 2023 nochmals steigen. Wie in aller Welt kommt man bloß auf diese 10%?

Naja, klar, man muss es halt irgendwie schön rechnen und macht man auch, um am Ende dann den Mindestabstand zur Grundsicherung von 115 % einzuhalten und man kommt tatsächlich auf wahnsinnige 116 %, bravo! Der ehemalige Präsident der USA George W. Bush würde sicher sagen: "Mission Accomplished"! Aber wie wir wissen irrte auch er.

Und das ganze funktioniert auch nur, weil man 3000 steuerfrei auszahlt, ohne die sind es nämlich nur (nach den Zahlen des TFM wohlgemerkt) 7,61% über dem Sozialhilfeempfänger und damit bereits weeeeeeeeeeeeeit unter dem Mindestabstand. Nimmt man also tatsächliche vor allem realistische Zahlenwerte für Energiekosten, wird man wohl nicht nur unter den 115% landen, sondern unter 100%.

Was ich zudem nicht verstehe aber da wird mich hier sicher jemand aufklären können, weshalb werden die Kinderbetreuungskosten bei der Berechnung des Grundsicherungsbedarfs als Einnahme erfasst aber beim Beamten nicht als Ausgabe abgezogen? Sicher, es wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens angerechnet aber dies dient ja nur der Ermittlung des Nettoeinkommens, es muss doch eigentlich als zwangsläufige Ausgabe wieder vom Netto abgezogen werden, denn die Lebenshaltungskosten und Kinderbetreungskosten müssen ja von eben diesem steuerlichen Netto erst einmal bestritten werden. Nach der Berechnung des TFM würde ja m.E. davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreungskosten vom Brutto bezahlt werden, dieses bekommt ja aber niemand ausgezahlt. Ist mir schleierhaft aber die ganze Berechnung scheint wie ein schöner Zaubertrick aber dabei bleibt es eben, es ist nur ein Trick und mehr nicht.

Nichtsdestotrotz ist es ein richtiger Schritt, ein sehr sehr sehr sehr sehr sehr kleiner Schritt aber ein richtiger.

Im Übrigen kann man durch die Berechnung des TFM auch herauslesen, dass die Besoldung in 2022 definitiv verfassungswidrig ist, vielen Dank dafür, da habt ihr euch einen Bärendienst erwiesen. Denn das TFM behauptet einfach, dass in 2022 der Abstand zur Grundsicherung auch i.H.v. 116% gewahrt ist, eine Berechnung fehlt aber. Aber gab es da nicht auch bereits die Inflation? Und wenn für 2023 eine Erhöhung von 3,25% zzgl. 3000€ steuerfreier Zahlung erst zum Überschreiten der 115%-Grenze führt, wie soll dann eine Erhöhung von 2,8% im Dezember wohlgemerkt und ohne Sonderzahlung ebenfalls zu einem Abstand von 116% führen? Zudem gab es Sonderzahlungen für Hartz4 Empfänger und es gab lediglich eine Steigerung der Besoldung von 2,8% ab Dezember 2022, d.h. für 11 Monate gab es nichts. Einen Abstand von 116 % wie behauptet kann daher nicht einmal das TFM mit ihren Zauberkräften errechnen und tut es bewusst auch nicht. Da ist behaupten einfach sinnvoller. Die Richter werden sich freuen und das ganze ding zerlegen. Freue mich auf meine Nachzahlungen für frühere Jahre!

Zusammenfassung:
Unter Berücksichtigung der Besoldungsanpassungen in 2021, 2022 und selbst 2023 und der Inflationswerte der entsprechenden Jahre, ist die Besoldung in Thüringen massiv verfassungswidrig und alle Beamten werden deutlich unteralimentiert. Die vorgesehene Erhöhung und die steuerfreien Zahlungen sind viel zu gering, sie schaffen nicht einmal einen Inflationsausgleich, geschweige denn können sie eine verfassungsgemäße Besoldung herbeiführen. Das TFM hat den Abakus verkehrtherum gehalten, kann passieren, darf es aber nicht! Viel spaß mit der nächsten Klagewelle.

frontkyf

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« Antwort #28 am: 20.01.2023 11:28 »
Hallo Semper Fi,

wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?

Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏

semper fi

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« Antwort #29 am: 20.01.2023 15:31 »
Hallo Semper Fi,

wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?

Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏

Hi, die Sonderzahlungen stehen im Paragraf 3, werden auf 12 Monate verteilt also keine Einmalzahlung. Und bei der Berechnung/Begründung auf Seite 34 der Begründung bzw. Seite 55 des Gesamtdokuments.