[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%

Begonnen von Admin, 25.10.2022 01:24

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Finanzer

Für den Standard-Beamten 83 € pro Monat, für Ehegatten und Kinder gibt's weitere Zuschläge.  Dauert aber bis man auf 3000 € im Jahr kommt.

Banana90

Frage: die Sonderzahlung für 2023 ist in dem Besoldungsrechner bei der Prognose 2023b nicht enthalten, oder?

semper fi

Zitat von: Banana90 am 21.01.2023 17:00
Frage: die Sonderzahlung für 2023 ist in dem Besoldungsrechner bei der Prognose 2023b nicht enthalten, oder?

Sonderzahlungen sind nicht Tabellenwirksam, also nicht im Besoldungsrechner enthalten.

Solitair

Da sind wir in Hessen noch weit von entfernt. In gleicher Besoldungsgruppe und vergleichbarer Erfahrungsstufe ist mein Gehalt in Hessen mtl. rund 250 Euro niedriger als es in Thüringen wäre. Und ich kann mich noch erinnern, als wir dort Aufbauhilfe geleistet haben.

Verwaltungsgedöns

Bei den Nehmerländern im Länderfinanzausgleich scheint das Geld lockerer zu sitzen, als bei den Geberländern. 8)
*Kernspaltung eingeleitet*

cyrix42

Zitat von: Verwaltungsgedöns am 22.01.2023 17:44
Bei den Nehmerländern im Länderfinanzausgleich scheint das Geld lockerer zu sitzen, als bei den Geberländern. 8)

Und wieder jemand, der den Länderfinanzausgleich nicht verstanden hat... o.O

semper fi

Zitat von: Solitair am 22.01.2023 14:05
Da sind wir in Hessen noch weit von entfernt. In gleicher Besoldungsgruppe und vergleichbarer Erfahrungsstufe ist mein Gehalt in Hessen mtl. rund 250 Euro niedriger als es in Thüringen wäre. Und ich kann mich noch erinnern, als wir dort Aufbauhilfe geleistet haben.

Halte ich für ein Gerücht, mit meiner Besoldungs- u. Erfahrungsstufe hätte ich in Hessen 147€ netto mehr in der Tasche.

Im Übrigen sind ja mehrere Erhöhungen für die Kollegen in Hessen vorgesehen. Und 2,2 % zum 01.08.22, 3% zum 01.04.23, 1,89% zum 01.08.23 und 3% zum 01.01.24, sind ja wohl deutlich mehr als das, was in Thüringen vorgesehen ist. Das sollte man wohl ehrlicher Weise auch sagen, bevor man solche Kommentare ablässt.

CK7985

Zitat von: semper fi am 20.01.2023 15:31
Zitat von: frontkyf am 20.01.2023 11:28
Hallo Semper Fi,

wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?

Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏

Hi, die Sonderzahlungen stehen im Paragraf 3, werden auf 12 Monate verteilt also keine Einmalzahlung. Und bei der Berechnung/Begründung auf Seite 34 der Begründung bzw. Seite 55 des Gesamtdokuments.

Wo steht denn, dass die monatlichen Sonderzahlungen für den Beamten und die Kinder steuerfrei sind?

clangera

Zitat von: CK7985 am 26.01.2023 20:05
Zitat von: semper fi am 20.01.2023 15:31
Zitat von: frontkyf am 20.01.2023 11:28
Hallo Semper Fi,

wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?

Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏

Hi, die Sonderzahlungen stehen im Paragraf 3, werden auf 12 Monate verteilt also keine Einmalzahlung. Und bei der Berechnung/Begründung auf Seite 34 der Begründung bzw. Seite 55 des Gesamtdokuments.

Wo steht denn, dass die monatlichen Sonderzahlungen für den Beamten und die Kinder steuerfrei sind?

Das steht in § 3 Nr. 11c EStG - für Beamte gelten keine anderen einkommenssteuerrechtlichen Regeln als für Arbeitnehmer auch. Die Formulierung in § 3 des Gesetzentwurfs deutet auch klar in die Zweckrichtung. 3.000 Euro gibt es danach übrigens nur für Beamte mit Familienstufe 2 und mindestens 2 Kindern.

Big T

Heute wurde ja im Landtag beraten..
Hat jemand zugeguckt und kann zusammenfassen?

ausJENA

Wurde kurz und schmerzlos an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ministerin Taubert hat in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes erneut bemängelt, dass die Vorgaben des BVerfG zunehmend die Tarifautonomie einschränken würden, diese Fehlleistung war also kein einmaliger Ausrutscher. Es wurde auch angekündigt, dass die Beratungen dazu noch länger dauern würden, ich rechne mit einem Beschluss erst spät im Jahr. Allgemeines Desinteresse im Plenum, der einzige Kommentar von einer fraktionslosen Abgeordneten eine Sammlung von Allgemeinplätzen zur Haushaltsdisziplin und der unnötigen Verbeamtung in vielen Bereichen (darüber mag man diskutieren). Traurig, da hätte ich mir von der Opposition mehr gewünscht. Aber das Thema ist halt nicht attraktiv.   


Banana90

Ich finde ehrlich gesagt die Begründung zu der geplanten Erhöhung zum heulen. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass mit Artikel 1 § 3 die Rechtsgrundlage für eine monatliche Sonderzahlung im Jahr 2023 zur Dämpfung der Belastungen aufgrund der momentan hohen Inflation geschaffen wird.

Auf Seite 52 der Begründung werden jedoch die 3000 € herangezogen, um die Besoldung auf 113 % des Sozialhilfeniveaus zu hieven. Erst mit den 3,25 % werden dann die 115 % erreicht.

Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?

ausJENA

Zitat von: Banana90 am 24.02.2023 09:08
Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?

Genau da liegt ja das Problem. Es wird sich mit Händen und Füßen gegen eine vernünftige Anhebung der ruhegehaltsfähigen Bestandteile gewehrt, indem man es "gerade so" durch die Sonderzahlung hinbiegt. Und dabei ist die angewandte Rechnung durchaus anzuzweifeln, weshalb die Umsetzung dieses Entwurfs aus meiner Sicht immer noch keine verfassungsgemäße Alimentation in 2023 gewähren würde. Und völlig richtig, in 2024 müsste nachgelegt werden.

lotsch

Zitat von: ausJENA am 02.02.2023 08:14
Wurde kurz und schmerzlos an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ministerin Taubert hat in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes erneut bemängelt, dass die Vorgaben des BVerfG zunehmend die Tarifautonomie einschränken würden, diese Fehlleistung war also kein einmaliger Ausrutscher. 
Da sieht man einmal wie hirnrissig da argumentiert wird. Das Bundesverfassungsgericht macht hier Vorgaben für die Beamtenbesoldung, weil die Beamten eben keinen Tarifvertrag aushandeln können und schon gar nicht durchsetzen können, und es zeigt, dass man die Beamten gerne weiterhin nach Gutsherrenart bezahlen möchte und sich da von niemandem, auch nicht vom BVerfG, reinreden lassen möchte.