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[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
ausJENA:
Wurde kurz und schmerzlos an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ministerin Taubert hat in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes erneut bemängelt, dass die Vorgaben des BVerfG zunehmend die Tarifautonomie einschränken würden, diese Fehlleistung war also kein einmaliger Ausrutscher. Es wurde auch angekündigt, dass die Beratungen dazu noch länger dauern würden, ich rechne mit einem Beschluss erst spät im Jahr. Allgemeines Desinteresse im Plenum, der einzige Kommentar von einer fraktionslosen Abgeordneten eine Sammlung von Allgemeinplätzen zur Haushaltsdisziplin und der unnötigen Verbeamtung in vielen Bereichen (darüber mag man diskutieren). Traurig, da hätte ich mir von der Opposition mehr gewünscht. Aber das Thema ist halt nicht attraktiv.
ausJENA:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-zur-gewaehrleistung-einer-verfassungsgemaessen-alimentation-im-jahr-2023-in-hufa-ueberwiesen/
Banana90:
Ich finde ehrlich gesagt die Begründung zu der geplanten Erhöhung zum heulen. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass mit Artikel 1 § 3 die Rechtsgrundlage für eine monatliche Sonderzahlung im Jahr 2023 zur Dämpfung der Belastungen aufgrund der momentan hohen Inflation geschaffen wird.
Auf Seite 52 der Begründung werden jedoch die 3000 € herangezogen, um die Besoldung auf 113 % des Sozialhilfeniveaus zu hieven. Erst mit den 3,25 % werden dann die 115 % erreicht.
Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?
ausJENA:
--- Zitat von: Banana90 am 24.02.2023 09:08 ---Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?
--- End quote ---
Genau da liegt ja das Problem. Es wird sich mit Händen und Füßen gegen eine vernünftige Anhebung der ruhegehaltsfähigen Bestandteile gewehrt, indem man es "gerade so" durch die Sonderzahlung hinbiegt. Und dabei ist die angewandte Rechnung durchaus anzuzweifeln, weshalb die Umsetzung dieses Entwurfs aus meiner Sicht immer noch keine verfassungsgemäße Alimentation in 2023 gewähren würde. Und völlig richtig, in 2024 müsste nachgelegt werden.
lotsch:
--- Zitat von: ausJENA am 02.02.2023 08:14 ---Wurde kurz und schmerzlos an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ministerin Taubert hat in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes erneut bemängelt, dass die Vorgaben des BVerfG zunehmend die Tarifautonomie einschränken würden, diese Fehlleistung war also kein einmaliger Ausrutscher.
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Da sieht man einmal wie hirnrissig da argumentiert wird. Das Bundesverfassungsgericht macht hier Vorgaben für die Beamtenbesoldung, weil die Beamten eben keinen Tarifvertrag aushandeln können und schon gar nicht durchsetzen können, und es zeigt, dass man die Beamten gerne weiterhin nach Gutsherrenart bezahlen möchte und sich da von niemandem, auch nicht vom BVerfG, reinreden lassen möchte.
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