Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?
Eben. Das muss 2024 oben drauf. Im Endeffekt sparen Einmalzahlungen unter Ausnutzung der Steuerfreiheit 1. ein höheres Brutto und 2. höhere ruhegehaltfähige Dienstbezüge für baldige Pensionäre.
1. Ist nicht verwerflich, da bei den Beamten das geplante netto ankommt und der Besoldungsgesetzgeber beim brutto spart. Das ist eine clevere Nutzung steuerrechtlicher Möglichkeiten. Zahle ich 1000 € und es kommen 1000 € netto an, statt 1500 brutto, was bspw. 1000 € netto bedeutet, hat der Besoldungsgesetzgeber 500 € je Beamten gespart.
Bis 2024 gibt es die Steuergestaltungsmöglichkeit m.W. noch bzw. ist geplant diese auf Ende 2024 auszuweiten.
Freilich muss der Einmalbetrag später irgendwann in die Bruttobesoldung überführt werden.
2. Selbes Prinzip wie zuvor. Denkbar ist aber, dass die Pensionszahlungen in anderer Höhe steigen, als die Besoldung aktiver Beamter. Hier könnte der Besoldungsgesetzgeber womöglich kreativ werden.
Ich habe zur Besoldung eine eigene Idee und stelle diese mal zur Diskussion.
- Erfahrungsstufen auf eine überschaubare Zahl reduzieren. Mir erschließt sich nicht, welche große Erfahrung, ohne Stellenwechsel, nach 20 Jahren noch gewonnen wird.
- Die Bruttobesoldung, die bei Reduzierung der Erfahrungsstufen (1 bis 8 oder 1 bis 6) auf die gesamte Dienstzeit betrachtet, fehlt, wird bei den verbleibenden Erfahrungsstufen "oben drauf" schlagen. So bleibt das Einkommen des Beamten über die aktive Dienstzeit gleich hoch. Eine höhere Anfangsbesoldung macht den Einstieg in den öD attraktiver und reduziert die Pensionslast dauerhaft. Auch der A8-Beamte kommt nach Abzug der KV mit einer Pension iHv 1.900 € netto (Dienstzeit 40 Jahre, Endstufe 9) aus. Dafür verdient er in der aktiven Zeit anfänglich etwas mehr, was er zur Alterssicherung einsetzen kann. Zudem sollte es Informationen und Angebote zur weiteren Altersvorsorge geben. Ggf. als Angebot der Versorgungskasse oder neben der Pension eine (weitere) "betriebliche" Alterssicherung. Menschen benötigen mehr Geld in der beruflich aktiven Phase und wenn sie Kinder haben und nicht zwingend im Alter.
- Man könnte sogar diskutieren, ob Erfahrungsstufen nicht noch weiter reduziert werden können oder überhaupt notwendig sind. Also bspw. statt A6-2 bis A7-10 oder bis A8-11 (bei regulärer Entwicklung) keine Erfahrungsstufe mehr oder eben 1 bis 4 oder 1 bis 6. Vgl. IG-Metall Tarifvertrag für Thüringen, der keine Erfahrungsstufen vorsieht. Innerhalb einer Entgeltgruppe gibts im Tarifvertrag nur eine Zusatzstufe. Ohne schwierigere/umfangreichere Tätigkeit verdient man immer gleich viel (
https://www.igmetall.de/download/MuE_ERA_Entgelte_Juni2018_78d3e1848939887f53dcf9506907870bb637c493.pdf, S. 5). Wer mehr will, muss sich dann eben statusrechtlich entwickeln.
Für die Idee muss das Durchschnittseinkommen am Anfang höher ausfallen und die amtsangemessene Pension muss gewahrt bleiben.
Die Reduzierung der Erfahrungsstufen und Erhöhung der Anfangsbesoldung, bei Verringerung der Endbesoldung, führt dazu, dass der Dienstherr immer noch die selbe Leistung für sein Geld erhält, aber der ältere kranke Beamte nicht mehr so teuer ist. Ältere Menschen sind häufiger krank. Zudem besteht ein Anreiz länger im Dienst zu bleiben, um nicht unter die Mindestpension zu fallen. Auch wenn das nicht all zu viele trifft. Im Übrigen Förderung der eigenen Vorsorge für den Fall DU und Alter.
- Mit der erhöhten Besoldung ab Diensteintritt wird auch der Problematik des Abstandsgebots zum Grundsicherungsniveau entgegen gewirkt.
- Mit höherer Besoldung können die Familienzuschläge für Kinder reduziert werden, was die Problematik zum Abstand zwischen den Besoldungsstufen verringert oder verhindert.
- Bei der amtsangemessenen Alimentation (insbesondere beim Familienzuschlag für Kinder) muss das Einkommen der Ehepartner mit einbezogen werden. Und zwar nicht im Rahmen einer Einzelfallprüfung "auf den Euro genau" (kein zweites Grundsicherungsrecht für Beamte), sondern über Einkommensschwellen (vgl. Beihilfesätze bei einem Ehepartner mit einem Einkommen von weniger als 18.000 € im Jahr. Der Einbezug des Einkommens der Ehepartner wurde bspw. in S-H mal diskutiert.
Ich gönne dem A6-er, dass er nach 6 Jahren Dienstzeit, verheiratet und mit 2 Kindern und vor der ersten Beförderung 3116 € netto (Stkl. IV, Prognose ab 2023) verdient und reduzierte Kosten für die PKV hat. Ich frage mich aber, warum er, mit Blick auf die Besoldungshöhe, seinen Ehepartner durchfüttern muss und der A10er, 12 Jahre Dienstzeit, Single, ein vergleichbares netto hat und der A10er mehr für die KV zahlen muss.
Das lässt sich aber noch zuspitzen, A6-2, 3 Kinder, Steuerklasse 3, Verdienst 3.900 € netto. Ein frisch gebackener A13er nach 5 Jahren Studium und 2 Jahren Referendariat kommt auf 3.600 (Stkl. 1, unverheiratet). Wie gesagt, ich gönne es ihm, es erscheint mir nur nicht mehr nachvollziehbar und angesichts anderer von mir genannter Methoden der Besoldung auch nicht mehr vom weitem Ermessensspielraum des Besoldungsgesetzgebers gedeckt. Insbesondere mit Blick auf den Abstand und eines gewissen Gleichbehandlungsgrundsatzes.
- Einführung von Einmalzahlungen, wie in tarifgebundenen Unternehmen in der freien Wirtschaft üblich, und / oder Leistungszulagen anhand der Beurteilung.
- Anpassung der Arbeitszeit an Verhältnisse des TVöD oder der freien Wirtschaft (bspw. 38/39h). Ich weiß nicht wie es euch geht, aber 1-2 Stunden weniger pro Woche machen mich nicht unproduktiver. Ganz im Gegenteil. Schwieriger wirds mit der Arbeitszeit aber bei überwiegend mechanischen Tätigkeiten oder bei Tätigkeiten mit nicht dauerhafter Belastung (Akten / Post herumtragen, Feuerwehr / Polizei (Bereitschaft im Sinne von Anwesenheit in der Dienststelle oder Streife fahren). Hier nur mal in den Raum geworfen, ohne dass ich die Leistung schmälern will.
- Lebensarbeitszeitkonten mit Faktorisierung, je nach Höhe des Aufstiegs. Eine Stunde Mehrarbeit als A6 Stufe 2 hat einen anderen "Wert", als eine Stunde A9 Stufe 11. Die Stunde des A9er hier ist, ausgehend vom A9er, ca. 1/3 mehr "wert", als die des A6er. Insoweit führt eine Stunde als A6er nur noch zu bspw. 40 Minuten Freizeitausgleich in der A9 (wobei man, um eine Fehllenkung zu vermeiden, bspw. 50 Minuten als Mittelweg ansetzt).
Ich bin der Meinung, dass durch eine stärkere Verteilung des Einkommens auf die aktive Zeit, wegen der Steuerprogression, eine Einsparung beim Dienstherrn erfolgt. Und zwar ohne die Folge, dass der Beamte in seiner aktiven Zeit weniger verdient.
Vielleicht machen wir zur Diskussion ein eigenes Thema auf.