Autor Thema: [TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%  (Read 33094 times)

Bastel

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #45 am: 24.02.2023 11:48 »
Wurde kurz und schmerzlos an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ministerin Taubert hat in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes erneut bemängelt, dass die Vorgaben des BVerfG zunehmend die Tarifautonomie einschränken würden, diese Fehlleistung war also kein einmaliger Ausrutscher. 
Da sieht man einmal wie hirnrissig da argumentiert wird. Das Bundesverfassungsgericht macht hier Vorgaben für die Beamtenbesoldung, weil die Beamten eben keinen Tarifvertrag aushandeln können und schon gar nicht durchsetzen können, und es zeigt, dass man die Beamten gerne weiterhin nach Gutsherrenart bezahlen möchte und sich da von niemandem, auch nicht vom BVerfG, reinreden lassen möchte.

Vielleicht ist Sie auch einfach nur dumm. Schau dir die anderen SPD Schranzen an.

Casa

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #46 am: 13.03.2023 16:32 »
Zitat
Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?

Eben. Das muss 2024 oben drauf. Im Endeffekt sparen Einmalzahlungen unter Ausnutzung der Steuerfreiheit 1. ein höheres Brutto und 2. höhere ruhegehaltfähige Dienstbezüge für baldige Pensionäre.

1. Ist nicht verwerflich, da bei den Beamten das geplante netto ankommt und der Besoldungsgesetzgeber beim brutto spart. Das ist eine clevere Nutzung steuerrechtlicher Möglichkeiten. Zahle ich 1000 € und es kommen 1000 € netto an, statt 1500 brutto, was bspw. 1000 € netto bedeutet, hat der Besoldungsgesetzgeber 500 € je Beamten gespart.
Bis 2024 gibt es die Steuergestaltungsmöglichkeit m.W. noch bzw. ist geplant diese auf Ende 2024 auszuweiten.
Freilich muss der Einmalbetrag später irgendwann in die Bruttobesoldung überführt werden.

2. Selbes Prinzip wie zuvor. Denkbar ist aber, dass die Pensionszahlungen in anderer Höhe steigen, als die Besoldung aktiver Beamter. Hier könnte der Besoldungsgesetzgeber womöglich kreativ werden.


Ich habe zur Besoldung eine eigene Idee und stelle diese mal zur Diskussion.

- Erfahrungsstufen auf eine überschaubare Zahl reduzieren. Mir erschließt sich nicht, welche große Erfahrung, ohne Stellenwechsel, nach 20 Jahren noch gewonnen wird.

- Die Bruttobesoldung, die bei Reduzierung der Erfahrungsstufen (1 bis 8 oder 1 bis 6) auf die gesamte Dienstzeit betrachtet, fehlt, wird bei den verbleibenden Erfahrungsstufen "oben drauf" schlagen. So bleibt das Einkommen des Beamten über die aktive Dienstzeit gleich hoch. Eine höhere Anfangsbesoldung macht den Einstieg in den öD attraktiver und reduziert die Pensionslast dauerhaft. Auch der A8-Beamte kommt nach Abzug der KV mit einer Pension iHv 1.900 € netto (Dienstzeit 40 Jahre, Endstufe 9) aus. Dafür verdient er in der aktiven Zeit anfänglich etwas mehr, was er zur Alterssicherung einsetzen kann. Zudem sollte es Informationen und Angebote zur weiteren Altersvorsorge geben. Ggf. als Angebot der Versorgungskasse oder neben der Pension eine (weitere) "betriebliche" Alterssicherung. Menschen benötigen mehr Geld in der beruflich aktiven Phase und wenn sie Kinder haben und nicht zwingend im Alter.

- Man könnte sogar diskutieren, ob Erfahrungsstufen nicht noch weiter reduziert werden können oder überhaupt notwendig sind. Also bspw. statt A6-2 bis A7-10 oder bis A8-11 (bei regulärer Entwicklung) keine Erfahrungsstufe mehr oder eben 1 bis 4 oder 1 bis 6. Vgl. IG-Metall Tarifvertrag für Thüringen, der keine Erfahrungsstufen vorsieht. Innerhalb einer Entgeltgruppe gibts im Tarifvertrag nur eine Zusatzstufe. Ohne schwierigere/umfangreichere Tätigkeit verdient man immer gleich viel (https://www.igmetall.de/download/MuE_ERA_Entgelte_Juni2018_78d3e1848939887f53dcf9506907870bb637c493.pdf, S. 5). Wer mehr will, muss sich dann eben statusrechtlich entwickeln.
Für die Idee muss das Durchschnittseinkommen am Anfang höher ausfallen und die amtsangemessene Pension muss gewahrt bleiben.

Die Reduzierung der Erfahrungsstufen und Erhöhung der Anfangsbesoldung, bei Verringerung der Endbesoldung, führt dazu, dass der Dienstherr immer noch die selbe Leistung für sein Geld erhält, aber der ältere kranke Beamte nicht mehr so teuer ist. Ältere Menschen sind häufiger krank. Zudem besteht ein Anreiz länger im Dienst zu bleiben, um nicht unter die Mindestpension zu fallen. Auch wenn das nicht all zu viele trifft. Im Übrigen Förderung der eigenen Vorsorge für den Fall DU und Alter.

- Mit der erhöhten Besoldung ab Diensteintritt wird auch der Problematik des Abstandsgebots zum Grundsicherungsniveau entgegen gewirkt.

- Mit höherer Besoldung können die Familienzuschläge für Kinder reduziert werden, was die Problematik zum Abstand zwischen den Besoldungsstufen verringert oder verhindert.

- Bei der amtsangemessenen Alimentation (insbesondere beim Familienzuschlag für Kinder) muss das Einkommen der Ehepartner mit einbezogen werden. Und zwar nicht im Rahmen einer Einzelfallprüfung "auf den Euro genau" (kein zweites Grundsicherungsrecht für Beamte), sondern über Einkommensschwellen (vgl. Beihilfesätze bei einem Ehepartner mit einem Einkommen von weniger als 18.000 € im Jahr. Der Einbezug des Einkommens der Ehepartner wurde bspw. in S-H mal diskutiert.

Ich gönne dem A6-er, dass er nach 6 Jahren Dienstzeit, verheiratet und mit 2 Kindern und vor der ersten Beförderung 3116 € netto (Stkl. IV, Prognose ab 2023) verdient und reduzierte Kosten für die PKV hat. Ich frage mich aber, warum er, mit Blick auf die Besoldungshöhe, seinen Ehepartner durchfüttern muss und der A10er, 12 Jahre Dienstzeit, Single, ein vergleichbares netto hat und der A10er mehr für die KV zahlen muss.
Das lässt sich aber noch zuspitzen, A6-2, 3 Kinder, Steuerklasse 3, Verdienst 3.900 € netto. Ein frisch gebackener A13er nach 5 Jahren Studium und 2 Jahren Referendariat kommt auf 3.600 (Stkl. 1, unverheiratet). Wie gesagt, ich gönne es ihm, es erscheint mir nur nicht mehr nachvollziehbar und angesichts anderer von mir genannter Methoden der Besoldung auch nicht mehr vom weitem Ermessensspielraum des Besoldungsgesetzgebers gedeckt. Insbesondere mit Blick auf den Abstand und eines gewissen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

- Einführung von Einmalzahlungen, wie in tarifgebundenen Unternehmen in der freien Wirtschaft üblich, und / oder Leistungszulagen anhand der Beurteilung.

- Anpassung der Arbeitszeit an Verhältnisse des TVöD oder der freien Wirtschaft (bspw. 38/39h). Ich weiß nicht wie es euch geht, aber 1-2 Stunden weniger pro Woche machen mich nicht unproduktiver. Ganz im Gegenteil. Schwieriger wirds mit der Arbeitszeit aber bei überwiegend mechanischen Tätigkeiten oder bei Tätigkeiten mit nicht dauerhafter Belastung (Akten / Post herumtragen, Feuerwehr / Polizei (Bereitschaft im Sinne von Anwesenheit in der Dienststelle oder Streife fahren). Hier nur mal in den Raum geworfen, ohne dass ich die Leistung schmälern will.

- Lebensarbeitszeitkonten mit Faktorisierung, je nach Höhe des Aufstiegs. Eine Stunde Mehrarbeit als A6 Stufe 2 hat einen anderen "Wert", als eine Stunde A9 Stufe 11. Die Stunde des A9er hier ist, ausgehend vom A9er, ca. 1/3 mehr "wert", als die des A6er. Insoweit führt eine Stunde als A6er nur noch zu bspw. 40 Minuten Freizeitausgleich in der A9 (wobei man, um eine Fehllenkung zu vermeiden, bspw. 50 Minuten als Mittelweg ansetzt).


Ich bin der Meinung, dass durch eine stärkere Verteilung des Einkommens auf die aktive Zeit, wegen der Steuerprogression, eine Einsparung beim Dienstherrn erfolgt. Und zwar ohne die Folge, dass der Beamte in seiner aktiven Zeit weniger verdient.

Vielleicht machen wir zur Diskussion ein eigenes Thema auf.
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HansDampf

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #47 am: 13.03.2023 17:18 »
Ich denke, das ist wirklich ein Thema für sich.

Gibt es denn schon etwas neues zum aktuelleb Thema?

Casa

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #48 am: 13.03.2023 17:33 »
Zitat
Ich denke, das ist wirklich ein Thema für sich.

Gibt es denn schon etwas neues zum aktuelleb Thema?

Meines Wissens nicht.


Es soll zumindest eine Nachzahlung ab 01.01.2023 erfolgen.
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CK7985

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #49 am: 20.03.2023 10:47 »
Zitat
Ich denke, das ist wirklich ein Thema für sich.

Gibt es denn schon etwas neues zum aktuelleb Thema?

Meines Wissens nicht.


Es soll zumindest eine Nachzahlung ab 01.01.2023 erfolgen.

Womit befasst sich der Haushalts- und Finanzausschuss aktuell noch?
Winken die den Gesetzesentwurf nach der Befassung und Verabschiedung im Kabinett nicht einfach an das Finanzministerium bzw. die Besoldungsstelle zur Umsetzung weiter?
Oder werden da nun grundlegende Debatten geführt?

Casa

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #50 am: 20.03.2023 16:27 »
Art. 81 ThürVerf, §§ 41 II, 57 GO Thüringer Landtag.
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HansDampf

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #51 am: 20.03.2023 17:22 »
Art. 81 ThürVerf, §§ 41 II, 57 GO Thüringer Landtag.

Geht das auch einfacher ^^ ohne die ganze Verfassung zu lesen?

Casa

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #52 am: 20.03.2023 17:25 »
Es stehen die Ordnungsziffern zur Verfassung und der GO da.
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Big T

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #53 am: 06.04.2023 11:48 »
ohne Anwalt selbst Klagen - so geht`s:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

Vielen Dank an den tbb!!

CK7985

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #54 am: 14.04.2023 10:55 »
Ist der Ausschuss bald durch mit seiner Befassung und Anhörung?
Wann erfolgen endlich die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses bzw. des Gesetzesentwurfs und die Nachzahlung rückwirkend ab 01.01.23?
Immer wieder traurig, wie lange die praktische Umsetzung solcher Beschlüsse letztlich dauert.

clangera

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #55 am: 18.04.2023 07:55 »
Die Landesregierung ist nicht der Gesetzgeber, sondern hat lediglich das Recht, Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Dass der Kabinettsentwurf auch genauso umgesetzt wird, steht damit keineswegs fest. Also, Geduld! Im Vergleich zu unseren sächsischen Beamtenkollegen gehts ubs in Thüringen in Sachen "Geschwindigkeit Besoldungsanpassung" noch richtig gut. Mir persönlich ist das recht egal, ob die Anpassung tatsächlich erst in der 2. Jahreshälfte Gesetz wird. Solange das Ergebnis stimmt, kann man sich doch auf die Nachzahlung in einem Ritt freuen. Hat was vom schmerzlich vermissten Weihnachtsgeld. ;-)

semper fi

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #56 am: 22.04.2023 08:48 »
Ist auch mal wieder bezeichnend, dass die Widerspruchsbescheide kurz vor Ostern raus gegangen sind, nachdem die davor kurz vor Weihnachten raus sind. Diesmal sogar mit PZU, weil man sich ja sehr freut gelbe Briefe im Briefkasten zu finden. Allein dieser Umgang mit dem Personal ist schon krass unverschämt. Aber noch schöner finde ich, dass der Bescheid in der Begründung aufführt, dass die Besoldung ja verfassungsgemäß sei, weil diese zum 01.12. um 2,8 Prozent erhöht wurde und deshalb das gesamte Jahr 2022 nicht verfassungswidrig sei. Die liefern ja selbst die besten Argumente für die Klage und merken es nicht mal. Wenn die Besoldung nach ihrer Denkweise verfassungsgemäß ist aufgrund der Erhöhung ab Dezember, dann ist ja im Umkehrschluss verfassungswidrig für Januar bis November. Davon abgesehen, dass 2,8 Prozent natürlich im Leben nicht reichen, selbst wenn diese ab Januar 22 gezahlt worden wären. Aber ok, Klageerweiterung ist raus und ich klage immer und immer weiter, hab noch 32 Dienstjahre vor mir, hab also Zeit.

Und die Erhöhung zum 01.01.23 lässt wahrscheinlich auf sich warten bis die Tarifeinigung im TV-L Ende 2023 durch ist und dann eh obsolet wird, weil es ja verrechnet werden soll. Bin mal gespannt auf die Diätenerhöhung in diesem Jahr, das werden sicher nicht nur 3,25 Prozent sein, aber wenn man selbst über sein Gehalt bestimmen kann, dann gibt man sich ja durchaus einen kräftigeren Schluck aus der Pulle.

Und vor der nächsten Wahl platziert man noch ein paar Parteigenossen in Spitzenämtern ohne auch nur den Hauch einer Qualifikation, tut mir leid aber für mich ist das alles ein verlogenes Dreckspack bei Rot,Rot,Grün! Die Quittung dafür wird aber kommen.

CK7985

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #57 am: 30.05.2023 22:05 »
24. Mai 2023

Gesetzentwurf amtsangemessene Alimentation
Haushalts- und Finanzausschuss tagt am Freitag

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/haushalts-und-finanzausschuss-tagt-am-freitag-1/

Findet man irgendwo Ergebnisse der Befassung?
Scheint in jedem Fall auf der TO für das nächste Plenum des Landtages zu stehen.

NordWest

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Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
« Antwort #58 am: 31.05.2023 00:13 »
noch schöner finde ich, dass der Bescheid in der Begründung aufführt, dass die Besoldung ja verfassungsgemäß sei, weil diese zum 01.12. um 2,8 Prozent erhöht wurde und deshalb das gesamte Jahr 2022 nicht verfassungswidrig sei. Die liefern ja selbst die besten Argumente für die Klage und merken es nicht mal.

"Die" sind selbst ja auch Beamte. Welche Motivation hätten "die", sich selbst und ihren Kollegen wasserdicht die Besoldung zu kürzen?  ;)