Zu wenig, zu spät, so kann man das ganze Zusammenfassen.
Der Landtag geht davon aus, dass die Besoldung zumindest für 2023 verfassungsgemäß ist. Damit beginnt dieses Gezerre spätestens ab nächstem Jahr erneut. Schaut man sich das Gesetz an und sieht die Berechnungsgrundlagen, dann fragt man sich doch ohnehin - wo sind denn die Inflationsjahre 2022 und 2023 eingeflossen? Richtig- gar nicht!
Rechnet sich mit dem Jahr 2021 doch viel schöner, als die Inflation noch bescheidene 3,6 % hatte und ja schon eine Erhöhung der Besoldung um 1,4 Prozent erfolgte. Man möge rechnen 1,4 Prozent + 3,25 % ./. 3,6 Prozent = 1,05 Prozent Erhöhung, dass ist wahrscheinlich dieser "Puffer" den man eingebaut hat laut TFM. Tja die 7,9 Prozent Inflation in 2022 sind halt nicht berücksichtigt und die zu erwartenden mehr als 6 Prozent in 2023 schon gar nicht. Die Erhöhung ist also kein Geschenk aus Frau Tauberts Gnaden, es ist ein verwischen der Tatsachen und durch die Anrechnung auf die Tarifverhandlung völlig sinnlos- bis auf den Umstand, dass es Rückwirkend ab dem 01.01.2023 gilt aber das war es dann auch schon.