Beihilfeanspruch bei AG-Wechsel (Bayern)

Begonnen von Fitsch, 24.10.2022 15:43

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Fitsch

Ein Beschäftigter (Beschäftigungszeit im engeren Sinn 01.10.2002; im weiteren Sinn 01.09.1997) wechselt zum 1.1. seinen AG (beides Kommunalverwaltungen).
Es besteht beim bisherigen AG ein Anspruch auf Beihilfe - ist dieser beim unmittelbaren Wechsel zu einem anderen AG (beide TVöD) übertragbar?

Vorab vielen Dank.

Fragmon

Da das Arbeitsverhältnis beim einem Wechsel erlischt und somit der Besitzstand verloren gehen sollte, denke ich nein.