Autor Thema: Eingruppierung PE  (Read 3053 times)

Mitfreundlichengrüssen

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Eingruppierung PE
« am: 26.09.2022 10:09 »
Hallo Forum,
z.Zt. bin ich in der TE V in der ES 4. Ich hätte die Möglichkeit eine PE Massnahme für die TE IV durchzuführen. Gehe ich Recht in der Annahme, das ich die monetäre Differenz zwischen der TE V ES 4 und der TE IV ES 2 bekomme? So zu mindestens erschliesst es sich mir aus dem TV-BA...

MH

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Antw:Eingruppierung PE
« Antwort #1 am: 26.09.2022 10:49 »
Handelt es sich NUR um eine PE Stelle, sprich die 6 Monate und somit vorübergehend und dann wieder zurück auf den alten Posten oder eine PE Stelle mit direkter Übernahme?

Mitfreundlichengrüssen

  • Gast
Antw:Eingruppierung PE
« Antwort #2 am: 26.09.2022 10:52 »
Nach erfolgreicher PE direkte Übernahme.

r3oul

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Antw:Eingruppierung PE
« Antwort #3 am: 24.10.2022 01:02 »
Während der PE erhältst du das Gehalt der neuen Stufe plus ggf. Garantiebetrag. Hinzu kommen die Funktionsstufen der während der PE ausgeübten Stelle.

Um den Garantiebetrag und die Eingruppierung korrekt bestimmen zu können wäre es notwendig zu wissen, welche/wieviele Funktionszulagen du in der bisherigen Tätigkeit erhältst.

Nach Beendigung der PE wirst du dann in die neue Stufe plus ggf. Garantiebetrag plus neuer Funktionszulagen eingruppiert. Beachte, dass die Stufenlaufzeit dann wieder von neu beginnt.