Die Prämisse, man würde generell nur in Stufe 1 eingestellt, wenn die vorherige Tätigkeit nicht unverändert fortgeführt würde, ist falsch. Es besteht dann lediglich kein Anspruch auf eine höhere Stufe, denn der besteht lediglich bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren auf Einstellung in Stufe 2 oder 3. Förderliche Zeiten hingegen kann der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn ein Personalbedarfsdeckungsproblem vorliegt. Da ein solches besteht, wenn derjenige, der sich im Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hat, nicht für die Stufe, auf die Anspruch besteht, kommt, kann diese Anerkennung verhandelt werden, aber eben nur solange, wie das Personalbedarfsdeckungsproblem besteht. Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.