Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.
Doch, das Problem ist anders als in der Privatwirtschaft.
Beispielhafte Konversation:
AN: Ich war dumm und habe vergessen, vor der Unterschrift des Arbeitsvertrages, darauf zu bestehen, dass meine Berufserfahrung als förderliche Zeit anerkannt wird und dass ich für den Hungerlohn in Stufe 1 nicht anfange.
AG (TVÖD): Sorry, Pech gehabt, jetzt wird nicht mehr verhandelt, nä-nä-nä-nä-nä-nää, dann geh doch, tschüssi, Blödmann, man verhandelt gefälligst vorher, Idiot!
AG (Privat): Hmpf, das ist dumm gelaufen ... egal, wir finden eine Lösung ... es ist mein Geld, was ich in Dich investiere und ich kann damit machen, was ich will. Da ich Dich für den Erfolg meines Unternehmens brauche und unbedingt haben will, beiße ich in den sauren Apfel und biete Dir wenigstens eine geringe Kompensation an.
Das ist nur ein Beispiel und muss nicht in jedem Fall so laufen - aber es könnte so laufen.
Dass der ÖD nicht gerade dafür bekannt ist, flexibel auf kurzfristig entstandene Probleme zu reagieren, weiß wohl jeder hier. Da ist die Privatwirtschaft definitiv im Vorteil.
@TE, Glaube mir, eher friert die Hölle zu, als dass an dieser Situation jetzt noch einmal etwas geändert wird. Ich habe 2011 den gleichen Fehler gemacht und durfte dann in Stufe 1 anfangen. Aus heutiger Sicht (mittlerweile eine EG höher als bei Einstellung und Stufe 5) lache ich darüber.
Also, entweder Augen zu und durch oder Du suchst Dir dofort etwas Neues.
Viel Erfolg!