Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kampf der Stufe
E15TVL:
Das, was du 26 Jahre vorher gemacht hast, ist eben keine einschlägige Berufserfahrung. Also Stufe 1! Allerdings hättest du vor Vertragsabschluss deine Erfahrung als „förderliche Zeiten“ verhandeln können… damit wäre auch eine höhere Stufe möglich gewesen. Hat SVA aber schon ausführlich dargelegt.
JesuisSVA:
Die Prämisse, man würde generell nur in Stufe 1 eingestellt, wenn die vorherige Tätigkeit nicht unverändert fortgeführt würde, ist falsch. Es besteht dann lediglich kein Anspruch auf eine höhere Stufe, denn der besteht lediglich bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren auf Einstellung in Stufe 2 oder 3. Förderliche Zeiten hingegen kann der Arbeitgeber berücksichtigen, wenn ein Personalbedarfsdeckungsproblem vorliegt. Da ein solches besteht, wenn derjenige, der sich im Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hat, nicht für die Stufe, auf die Anspruch besteht, kommt, kann diese Anerkennung verhandelt werden, aber eben nur solange, wie das Personalbedarfsdeckungsproblem besteht. Das ist doch nicht anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber ja auch nicht nochmal 5k p.a. drauflegt, wenn Du gerade für 60k p.a. unterschrieben hast.
Hanibal:
o.k. verstanden
Warum zählt Prozessoptmierung Zeugnis nicht als einschlägige Erfahrung , wenn es so in der Stellenanzeige steht? Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen?
Gibt es eine Möglichkeit schneller in eine höhere Stufe zu kommen, als der Bekannte? 1 Jahr Stufe 1, 2 Jahre Stufe 2 usw.
Vielen Dank nochmals.
JesuisSVA:
Gem. Deiner Sachverhaltsschilderung ist „Prozessoptimierung“ doch nur ein Aspekt von vielen der derzeitigen Tätigkeit. Wie sollte es sich dann bei Berufserfahrung in „Prozessoptimierung“ dann um einschlägige Berufserfahrung handeln? Diese ist auf die Gesamttätigkeit bezogen.
Die Stufenlaufzeit kann erst ab Stufe 3 verkürzt werden.
E15TVL:
Mit deiner in den Raum geworfenen Kündigung könnte aber 16.5 TV-L möglich sein und somit ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt (Stichwort „Bindung von qualifizierten Fachkräften“)?!
Und Prozessoptmierung ist doch einfach nur ein Schlagwort, das nichts über den genauen Inhalt (welche Prozesse?) preisgibt. An sowas scheitern regelmäßig auch Personen, die mal „Sysadministration“ gemacht haben - nichtssagend.
Übrigens ist es Wurscht, was in der Stellenanzeige steht oder stand.
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