Du musst zwei Dinge unterscheiden:
*) Wo warst/ bist du eingruppiert: Für mich klingt das danach, dass deine Tätigkeiten bei Inkrafttreten des TV-L in die EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten führten. Das klingt konsistent mit deiner Beschreibung, wann du in welche Stufe gekommen bist.
*) Wie wird in der aktuellen Fassung des Tarif-Vertrags förderliche Berufserfahrung zur Personalgewinnung angerechnet? Nun, wenn ein Personalgewinnungsproblem besteht und die gewünschte Person nur kommt, wenn ihr alle Zeiten früherer Berufserfahrung als förderlich anerkannt werden, dann lässt TV-L §16 Absatz (2) Satz 4 dies zu. Ein solches Problem der Personalgewinnung kann natürlich nur dann vorliegen, wenn die Stelle derzeit nicht besetzt ist, also nicht durch Bestands-Personal. Jenes könnte höchstens Abwanderungswillen durch Vorlegen von Stellenangeboten an anderer Stelle demonstrieren, und so eine Vorweggewährung von bis zu 2 Stufen bzw. eine Zusatzzahlung von bis zu 20% der Stufe 2 zur Bindung qualifizierter Fachkräfte gemäß §16 Absatz (5) verlangen. Dann zahlt die der Arbeitgeber, oder man nimmt die neue Stelle an...