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Einführung neuer Software

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JesuisSVA:
Ich sehe nicht, dass eine Tätigkeitsänderung zwingend wäre, bspw. auszuübende Tätigkeit „entscheidungsreife Bearbeitung von Wohngeldanträgen“. Ob eine Software dazu benutzt wird oder nicht, berührt die auszuübende Tätigkeit nicht.

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