Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Einführung neuer Software
JesuisSVA:
Ich sehe nicht, dass eine Tätigkeitsänderung zwingend wäre, bspw. auszuübende Tätigkeit „entscheidungsreife Bearbeitung von Wohngeldanträgen“. Ob eine Software dazu benutzt wird oder nicht, berührt die auszuübende Tätigkeit nicht.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version