Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Allgemeines und Sonstiges
»
allgemeine Diskussion
(Moderatoren:
Stefan35347
,
E15TVL
) »
Einführung neuer Software
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach unten
Autor
Thema: Einführung neuer Software (Read 3055 times)
AndreasHL
Jr. Member
Beiträge: 69
Einführung neuer Software
«
am:
27.10.2022 07:45 »
Land Schleswig-Holstein
Für das AMT X mit mehreren Außenstellen soll neue Software beschafft werden. Daran beteiligt ist bisher nur der GPR, die ÖPR's sind mit keinem Wort offiziell informiert worden.
Hat der ÖPR ein Recht auf Information und Mitbestimmung?
Viele Grüße
Andreas
Moderator informieren
Gespeichert
Kat
Gast
Antw:Einführung neuer Software
«
Antwort #1 am:
27.10.2022 08:14 »
kommt auf die Software an würde ich sagen. Fachsoftware sicher nicht. Wenn es aber Software ist, die den Mitarbeiter direkt betrifft (also er z.B. irgendwie überwacht werden kann oder überprüft werden kann damit) dann ja. Da gibt es bei uns Dienstvereinbarungen, die dem Arbeitgeber grundsätzlich solche Überwachungen untersagt.
Moderator informieren
Gespeichert
WasDennNun
Hero Member
Beiträge: 9,710
Antw:Einführung neuer Software
«
Antwort #2 am:
27.10.2022 09:16 »
Wenn der GPR zuständig ist, dann ist der öPR doch raus aus der Nummer, oder?
und sollte freundlicherweise vom GPR informiert werden.
Moderator informieren
Gespeichert
AndreasHL
Jr. Member
Beiträge: 69
Antw:Einführung neuer Software
«
Antwort #3 am:
27.10.2022 09:32 »
Ja, aber der GPR informiert nicht
Erzwingen kann man das ja nicht.
Moderator informieren
Gespeichert
Ali Mente
Newbie
Beiträge: 1
Antw:Einführung neuer Software
«
Antwort #4 am:
22.11.2022 11:19 »
Hallo,
bei dem Thema erschließtsich mir eine andere Frage dazu.
Auch wenn GPR und ÖPR beteiligt und zugestimmt haben.
Muss die Diensstelle dem MA das Benutzung der neuen Software nicht schriftlich übertragen? Auch wenn es nicht eingruppierungsrelevant ist? Er ist ja eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit bzw. Erweiterung.
Gruß AM
Moderator informieren
Gespeichert
JesuisSVA
Hero Member
Beiträge: 1,594
Antw:Einführung neuer Software
«
Antwort #5 am:
22.11.2022 11:24 »
Ich sehe nicht, dass eine Tätigkeitsänderung zwingend wäre, bspw. auszuübende Tätigkeit „entscheidungsreife Bearbeitung von Wohngeldanträgen“. Ob eine Software dazu benutzt wird oder nicht, berührt die auszuübende Tätigkeit nicht.
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Allgemeines und Sonstiges
»
allgemeine Diskussion
(Moderatoren:
Stefan35347
,
E15TVL
) »
Einführung neuer Software