Autor Thema: Fehlende Stellenbeschreibung nach Verwaltungsreform  (Read 1182 times)

Kateeee

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Ich arbeite in einer Stadtverwaltung und wurde vor 10Jahren mit einer Stellenbeschreibung in einem Fachbereich A eingestellt. Letztes Jahr wurde dieser Fachbereich komplett umstrukturiert. die Bereich des Fachbereich a wurden aufgelöst und die Aufgaben komplett neu sortiert. Die Bereiche waren früher nach Aufgabe unterteilt und die Zuständigkeit für diese Aufgabe bestand für das komplette Stadtgebiet. Nun wurde die Stadt in 4 räumlich getrennte Bereiche geteilt ( N, O, S, W) und in jedem Bereich werden alle Aufgaben erledigt - für das jeweilige Stadtgebiet.
Die Mitarbeitenden wurden auf die Stadtbereiche aufgeteilt und machen nun alle Aufgaben - während sie vorher eine Aufgabe hatten. Hinzu kommt, dass die Aufgaben eines ehemaligen Bereichs komplett in einen anderen Fachbereich integriert wurden und damit nicht mehr anfallen.
Diese Strukturreform gilt nun seit 6 Monaten und es gibt immer noch keine neue angepasste Stellenbeschreibung. Diese ist angeblich in Arbeit durch einen externen Auftragnehmer.

Es wurden in den neuen Bereichen nicht explizit Aufgaben verteilt, sondern es lief nach dem Motto: was würdet ihr gern übernehmen? Dann tut das doch einfach. Keine Anweisung an einzelne Mitarbeitende etc., es lief immer auf Freiwilligenbasis.
Meine Frage ist nun die: Ich übe jetzt seit 6 Monaten eine Tätigkeit aus, die mit meiner gültigen Stellenbeschreibung garnichts mehr zu tun hat. Bin ich eigentlich dazu verpflichtet? Reicht die reine Strukturreform aus, um neue Aufgaben zu machen oder hätte das im Arbeitsvertrag zuvor geregelt werden müssen? Wie lange kann man auf eine " sich in Arbeit befindliche" Stellenbeschreibung verwiesen werden? Es wurde groß kommuniziert was da drin stehen soll, aber es gibt nichts Konkretes.

(Die Eingruppierung ist ebenfalls nicht durch, da ja die Stellenbeschreibung nicht vorliegt...)

Danke für jeden Hinweis!!!

clarion

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Antw:Fehlende Stellenbeschreibung nach Verwaltungsreform
« Antwort #1 am: 27.10.2022 19:15 »
Ja Du bist verpflichtet, solange die neue Aufgabe deiner Entgeltgruppe entspricht. Dazu brauchst du wieder eine Tätigkeitsbeschreibung

Lo sa

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Antw:Fehlende Stellenbeschreibung nach Verwaltungsreform
« Antwort #2 am: 28.10.2022 08:09 »
Auszuüben ist die Tätigkeit, die dem Beschäftigten vom Arbeitgeber zugewiesen wurde. Der Arbeitgeber hat also etwas zu übertragen. Ein mündliches "was würdet ihr gern übernehmen.....dann tut das doch einfach" dürfte wohl nicht ausreichend sein und wäre vor Gericht im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage auch schwer nachzuweisen.
Tätigkeiten, die sich ein Angestellter ohne Wissen und ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers „an Land gezogen hat“, haben keine Auswirkung auf die Eingruppierung.