Hallo!
Ich bin ganz neu hier und habe mir die ersten 3 Seiten des Unterforums "TVÖD Kommunen" angeschaut, aber meine Frage nicht wiedererkannt. Sollte ich etwas übersehen habe, verweisen Sie mich gerne dorthin und schließen dieses Thema.
Problem ist folgendes. Im August fiel mir erstmalig bei meinen Gehaltsabrechnungen auf, dass die (Erfahrungs-)Stufe 4 drinsteht, obwohl es Stufe 3 sein müsste. Mein letzter Stufenwechsel war da erst 2 Jahre her (Juni 2020), insofern stand eigentlich kein Stufenwechsel an. Ich habe meinen Arbeitgeber mit Mail vom 24.8.2022 darüber informiert, der auch am 26.8 eine "Eingangsbestätigung" zukommen ließ bzw. erklärte, der Fall werde geprüft und man melde sich bei mir.
Die August und September-Gehälter erfolgten weiterhin nach EG10 Stufe 4, also etwa 160€ zu hoch.
Nunmehr wurde mir in der Oktober-Abrechnung die Rückrechnung für Mai, Juni, Juli, August und September vorgenommen und alles verrechnet. Nun fehlen diesen Monat 1.000 € auf meinem Konto....
Ich habe den Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass ich mit seinem Rückforderungsanspruch ab 24.8 nicht einverstanden bin. Habe dazu allerdings bislang keine Antwort.
Ich habe mich doch ordnungsgemäß verhalten und ab meiner Kenntnis (ich bin kein Personalsachbearbeiter, also fiel mir der Fehler bei der Stufenlaufzeit auch erst nach einigem Recherchieren auf) keinerlei Verhinderungsverhalten oder sonstiges schuldhaftes Verhalten gezeigt!?
Ich würde gerne auch § 814 BGB analog hinzuziehen. Ab der Kenntnis des Arbeitgebers (24.08 ) ist seine Überzahlung an mich seine eigene Schuld, sein Verantwortungsbereich. Wenn er mir etwas schenken wollte, halte ich ihn sicher nicht davon ab.
Wie stehen die Experten dieses Forums zu der Frage?
Allerbesten Dank im Voraus für erste Anregungen oder Einschätzungen dazu...
Gruß
Dirk