Autor Thema: Hilfe bei Freizeitausgleich (Abbau von Überstunden)  (Read 1790 times)

Sebarick88

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Hallo zusammen,

ich bin Außendienst MA einer größeren Kommune in NRW. Konkret arbeite im Ordnungsamt. Wir haben seit ca. 2 Monaten einen neuen Dienstgruppenleiter (DGL) mit welchem ich eigentlich auch immer klarkam.

Jetzt haben ich einen Antrag auf Abbau von Überzeit für einen Tag im Dezember gestellt, welchen er mit ohne Begründung abgelehnt hat. Bei Urlaub weiß ich, dass die Ablehnung begründet werden muss, wie sieht das aber bei Überstunden/Überzeit aus? Es sind genug MA im Dienst und das Dienstgeschehen würde ohne Probleme weiter laufen können. Ich glaube er hat mir den Freizeitausgleich abgelehnt, weil ich am Silvesterdienst nicht teilnehmen wollte..

Ich würde gerne eine sehr konkrete Antwort haben, am besten mit Rechtsgrundlage.. Und ob er mir das begründen muss oder halt nicht.

Auf meine Frage an ihn kam nur, dass er das so entschieden hat.

 

WasDennNun

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Antw:Hilfe bei Freizeitausgleich (Abbau von Überstunden)
« Antwort #1 am: 28.10.2022 06:40 »
Überstunden
oder
Gleitzeit
?

Gibt es eine Dienstvereinbarung zur Gleitzeit?

Kat

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Antw:Hilfe bei Freizeitausgleich (Abbau von Überstunden)
« Antwort #2 am: 28.10.2022 07:58 »
Du musst gucken, was in Eurer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit steht. Das wäre die Rechtsgrundlage.

Sebarick88

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Antw:Hilfe bei Freizeitausgleich (Abbau von Überstunden)
« Antwort #3 am: 28.10.2022 09:49 »
Wir sind nicht an der Gleitzeit angesiedelt. Also wirklich nur reiner Stundenabbau.

WasDennNun

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Antw:Hilfe bei Freizeitausgleich (Abbau von Überstunden)
« Antwort #4 am: 28.10.2022 10:22 »
Also vom AG angewiesenen Überstunden?

Oder ein Stundenkonto, welches ihr nach gutdüngen selber aufbauen könnt?

Sebarick88

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Antw:Hilfe bei Freizeitausgleich (Abbau von Überstunden)
« Antwort #5 am: 28.10.2022 11:48 »
Ein Stundenkonto. Wo jegliche Mehrarbeit/Überzeit drauf landet.

JesuisSVA

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Antw:Hilfe bei Freizeitausgleich (Abbau von Überstunden)
« Antwort #6 am: 28.10.2022 11:57 »
Es gibt ja nur folgende Möglichkeiten: ein Gleitzeitkonto (wurde verneint), ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD oder kein Arbeitszeitkonto. Alles andere wäre tarifwidrig. Für das ohnehin nicht infrage kommende Gleitzeitkonto sowie für das Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD bedarf es einer Dienst-/Betriebsvereinbarung. Darin finden sich die Regelungen, unter welchen Umständen der Arbeitnehmer auf das Zeitguthaben zugreifen kann.

WasDennNun

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Antw:Hilfe bei Freizeitausgleich (Abbau von Überstunden)
« Antwort #7 am: 28.10.2022 12:53 »
Ein Stundenkonto. Wo jegliche Mehrarbeit/Überzeit drauf landet.
Und wo ist festgelegt, wann und wie lange du arbeiten musst und darfst?
Was steht in der Dienst-/Betriebsvereinbarung?
Darfst du einfach mehr Stunden als Sollzeit arbeiten, wo steht das?
Darfst du einfach weniger Stunden als Sollzeit arbeiten, wo steht das?
Wo steht, dass du deinen Vorgesetzten fragen musst, wenn du einen ganzen Tag fernbleiben willst, obwohl dein Wochen-Stundensoll schon erfüllt wurde?

Wenn du die Fragen beantworten kannst, kennst du auch die von dir gewünschte Rechtsgrundlage.