Wenn es vertraglich fixiert ist, ist es doch Bestandteil des Arbeitsvertrages. Dazu muss es ja nicht in einem Dokument stehen, das mit "Arbeitsvertrag" überschrieben ist. Wenn der Arbeitsvertrag in sich widersprüchlich ist, ist im Wege der Auslegung festzustellen, was vereinbart werden sollte. Maßgeblich ist, wie bereits ausgeführt, der Arbeitsort, denn die jeweiligen gesetzlichen Regelungen wirken genau dort. Und wenn die Arbeitsvertragsparteien für Montag einen Arbeitsort in Niedersachsen und für Dienstag einen Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen vereinbart haben, hat man kommende Woche beide Tage frei.