Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Kein Gehalt - Montag 31.10. Feiertag
InVinoVeritas:
Hier lese ich ne Menge Frust und Geltungsbedürfnis raus
schlimm, dass es solche Wortwechsel hier gibt
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 30.10.2022 08:37 ---Montag ist aber zu spät, wenn Montag ein Wochenfeiertag am Arbeitsort ist, selbst wenn es ein Banktag ist, siehe § 24 Abs. 1 Satz 2f. TVÖD.
--- End quote ---
Warum eigentlich Arbeitsort und nicht Wohnort des Vertragspartners? Ist das irgendwo geregelt?
Was ist bei Telearbeitern?
JesuisSVA:
Es handelt sich um das sog. Territorialprinzip, nach dem maßgeblich für Feiertagsregelungen (und sonstige arbeitsrechtliche Regelungen) der Arbeitsort ist, an dem der Arbeitnehmer eingesetzt ist, der ja der Erfüllungsort des Arbeitsvertrages ist und auf den die jeweilige standortbezogene Regelung wirkt.
Bastel:
--- Zitat von: JesuisSVA am 30.10.2022 11:09 ---Es handelt sich um das sog. Territorialprinzip, nach dem maßgeblich für Feiertagsregelungen (und sonstige arbeitsrechtliche Regelungen) der Arbeitsort ist, an dem der Arbeitnehmer eingesetzt ist, der ja der Erfüllungsort des Arbeitsvertrages ist und auf den die jeweilige standortbezogene Regelung wirkt.
--- End quote ---
Wenn wir den 1. November als Beispiel nehmen, in meinem Arbeitsvertrag steht als Erfüllungsort eine Kommune im Land Hessen, ich aber an diesem Tag Homeoffice durch den AG (vertraglich fixiert) habe, muss ich trotzdem arbeiten?
JesuisSVA:
Wenn es vertraglich fixiert ist, ist es doch Bestandteil des Arbeitsvertrages. Dazu muss es ja nicht in einem Dokument stehen, das mit "Arbeitsvertrag" überschrieben ist. Wenn der Arbeitsvertrag in sich widersprüchlich ist, ist im Wege der Auslegung festzustellen, was vereinbart werden sollte. Maßgeblich ist, wie bereits ausgeführt, der Arbeitsort, denn die jeweiligen gesetzlichen Regelungen wirken genau dort. Und wenn die Arbeitsvertragsparteien für Montag einen Arbeitsort in Niedersachsen und für Dienstag einen Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen vereinbart haben, hat man kommende Woche beide Tage frei.
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